Vergleichen Sie jetzt Ihre gesetzliche Krankenkasse - so wird es günstiger

gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Beantragen Sie die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag Ihrer Wahl mithilfe des Krankenkassen Wechselservice, schnell, sicher, bequem und günstiger. Neben der Kostenersparnis durch die Einsparung des monatlichen Zusatzbeitrages erhalten Sie eine attraktive Sachprämie für ihren Wechsel.

So einfach geht der Wechsel

  • Einfach online die neue gesetzliche Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag per Klick auswählen und Sie erhalten per E-Mail ein bereits ausgefülltes Kündigungsformular für Ihre bisherige Krankenversicherung.
  • Dieses senden Sie unterschrieben dorthin und Sie erhalten von dort nach wenigen Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
  • Diese wiederum senden Sie gemeinsam mit dem bereits bei dem Onlineservice erhaltenen Aufnahmeantrag für Ihre neue Krankenversicherung dorthin.
  • In Kürze wird Ihnen dann Ihre neue Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung und die Krankenkassenkarte zusenden.
  • Bei Ihrer alten Krankenkasse müssen Sie die Bescheinigung Ihrer neuen Krankenkasse vorlegen, dass Sie dort versichert sein werden. Ohne diese Meldung wird die Kündigung nicht wirksam.

Ab diesem Zeitpunkt sparen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer bisherigen Krankenkasse und erhalten nach wenigen Tagen die ausgewählte Prämie.

Bei einem so vorgenommenen Wechsel bleibt der Versicherungsschutz lückenlos. Sollte der Wechsel zu der neuen Krankenkasse nicht zustande kommen, bleiben Sie automatisch bei der bisherigen Krankenkasse versichert. So geht Ihnen kein Versicherungsschutz verloren.

Kriterien für einen Wechsel der Krankenversicherung

  • Angestellte und Arbeiter, deren jährliches Bruttoeinkommen in diesem Jahr unterhalb der sogenannten Pflichtversicherungsgrenze liegt, zählen zu pflichtversicherten Arbeitnehmern (aktuelle Grenze liegt bei 49.500,- €).
    Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern oberhalb der genannten Einkommensgrenze besteht ebenso die Möglichkeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
  • Für alle gesetzlich Versicherte gilt, dass die Mitgliedschaft bei der jetzigen Krankenkasse mindestens 18 Monate lang bestanden haben muss. Entfällt hingegen der Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung, muss die 18-monatige Mindestdauer nicht einhalten werden.
  • Selbstständige und Freiberufler können jederzeit in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn die Mitgliedschaft bei der jetzigen Kasse mindestens 18 Monate lang bestanden hat. Ein Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Kasse ist für diesen Personenkreis jedoch nicht möglich.
  • Für Angestellte und Arbeiter gilt die Aushändigung der Mitgliedsbestätigung beim Arbeitgeber als vollzogener Kassenwechsel.

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht zu dem Datum, an dem die Erhöhung eintritt. Lediglich bei Wahltarifen kann es sein, dass Sie 36 Monate lang daran gebunden sind ohne ein besonderes Kündigungsrecht. Ebenso können Sie bei Fusion Ihrer Krankenversicherung Ihre Mitgliedschaft bis zum Wirksamwerden des Zusammenschlusses beenden.