Unterschiede in den gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung für einen Großteil der Arbeitnehmer, deren Einkommen in den letzten drei Jahren nicht dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze lag. Neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung ist sie Teil des Gesundheitssystems und Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, sie wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand der Versicherten zu bessern und Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Aus Sicht der Versicherten hat die Unterscheidung von sogenannten Primärkassen und Ersatzkassen heute keine praktische Bedeutung mehr. Für Versicherte gibt es heute ein weitgehendes Kassenwahlrecht. Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung nehmen die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Ersatzkassen und die Knappschaft wahr. Als Sonderversicherungssystem nehmen die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) die Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer und ihrer Angehörigen wahr. Auch wenn die Unterschiede der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr so horrend sind, lässt sich durch einen Krankenkassenwechsel je nach Verdienst einiges an Geld einsparen. Bessere Leistungen und mehr Service sprechen ebenso für die eine oder andere Krankenkasse. So unterscheiden sich die Kassen in geringen Punkten, wie z.B. beim Bedarf an Extras. Spezielle Schulungen könnten für Sie wichtig sein, wenn Sie an einer chronischen Krankheit wie Diabetes, Rheuma oder Tinnitus leiden. Wenn Sie Kinder haben, ist vielleicht eine erweiterte Haushaltshilfe wichtig. Aber auch für Singles kann häusliche Krankenpflege ein Kriterium für einen Wechsel der Krankenkasse sein. Bestimmte Behandlungsmethoden oder eine besondere Versorgungsform, wie z.B. die Homöopathie werden nicht von allen Kassen angeboten bzw. übernommen.
Auch der Service der jeweiligen Krankenkassen ist wichtig. Prüfen Sie, ob Ihre gewählte Krankenkasse über ausreichende Geschäftsstellen verfügt. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen es nicht ausreicht, nur per Telefon beraten zu werden. Ein persönlicher Ansprechpartner kann vieles erleichtern. Bietet Ihre Kasse ein Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten an, ist es ein weiterer Vorteil, daran teilzunehmen.
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 gem. GKV-BSV sind die Beitragssätze bundeseinheitlich gleich und liegen aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze eines Arbeitnehmers derzeit bei 296,25 € im Monat.
Die Stiftung Warentest rät von Angeboten der Krankenkassen mit Selbstbehalt ab. Das Risiko, dass die Eigenzahlungen im Krankheitsfall höher ausfallen als mögliche Beitragsrückerstattungen, ist nach Ansicht der Warentester zu hoch.
Die Innungskrankenkassen schnitten im Warentest am besten ab. Die Höhe des Selbstbehalts betrug 1.000 Euro bei der BIG Direkt. Zwar trägt der Versicherte bei der BIG Direkt einerseits das höchste Risiko, andererseits bekommt er dort mit 569 Euro die höchste Prämienerstattung. Die niedrigste Rückzahlung würde der Versicherte bei der BKK Mobil Oil mit nur 50 Euro erhalten. Dennoch sollte der Versicherte nicht ausschließlich auf die Erstattungshöhe achten. Für chronisch Kranke ist der Selbstbehaltstarif ungeeignet.
Entscheidende Unterschiede gibt es bei den Standardtarifen der gesetzlichen Kassen nicht. 95 Prozent der Leistungen sind identisch. Es wird nämlich im Sozialgesetzbuch genau festgelegt, was durch die Krankenkassen erstattet werden muss. Geringe Unterschiede gibt es in wenigen Teilbereichen auf der Basis von freiwilligen Kulanzleistungen wie z.B. bei der Kostenübernahme für eine Heilpraktiker-Behandlung. Im Rahmen von "Modellvorhaben" bieten Krankenkassen sogenannte Satzungsleistungen z.B. Akupunktur an.