Aktuell 2026
Zusatzbeitrag 2026 –
jetzt wechseln & sparen
Deine Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag erhöht? Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht – und kannst sofort zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Grundlagen
Was ist der Zusatzbeitrag?
Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens – für alle Kassen gleich. Obendrauf kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Allgemeiner Beitragssatz
14,6 % des Bruttoeinkommens – gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich. Je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Kassenindividueller Zusatzbeitrag
Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. 2026 liegt der Durchschnitt bei rund 2,9 % – die Spanne zwischen günstigster und teuerster Kasse beträgt mehrere Prozentpunkte.
Rechenbeispiel: So viel kostet der Unterschied
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € im Monat bedeutet 1 % Unterschied beim Zusatzbeitrag insgesamt 40 € weniger Beitragsbelastung – davon trägt der Arbeitnehmer 20 € / Monat (= 240 € / Jahr) und der Arbeitgeber ebenfalls 20 €.
Bei einem Unterschied von 2 % verdoppelt sich das entsprechend: Der Arbeitnehmer spart 40 € / Monat (= 480 € / Jahr) – und der Arbeitgeber noch einmal genauso viel. Die maximale Spanne zwischen günstigster und teuerster Kasse beträgt 2026 rund 2,2 Prozentpunkte.
Dein Recht
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, kannst du sofort wechseln – auch wenn du noch keine 12 Monate Mitglied bist.
Schriftliche Mitteilung
Deine Kasse muss dich schriftlich über die Beitragserhöhung informieren und dabei ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen.
2 Monate Zeit
Nach der Bekanntgabe hast du 2 Monate Zeit, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam.
Sofort wechseln
Die 12-monatige Mindestbindungsfrist gilt bei einem Sonderkündigungsrecht nicht. Du kannst direkt zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Häufige Fragen
Alles zum Zusatzbeitrag 2026
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag 2026 im Durchschnitt?
Wird der Zusatzbeitrag von mir allein gezahlt?
Was passiert, wenn ich das Sonderkündigungsrecht nicht nutze?
Bekomme ich eine Rückerstattung für bereits gezahlte Mehrbeiträge?
Warum ist der Vergleich kostenlos?
Der Vergleich und eine eventuelle Beratung sind für dich vollständig kostenfrei. Eine Vergütung erhalten wir ausschließlich dann, wenn es zu einem Krankenkassenwechsel kommt – und zwar von der neuen Krankenkasse, nicht von dir. Es entstehen dir keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen.
dich immer
Du musst deine alte Krankenkasse nicht selbst kündigen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung komplett – und informiert auch deinen Arbeitgeber automatisch.
Der gesamte Wechsel läuft online. Kein Amt, kein Fax, kein Wartezimmer. Die meisten Versicherten sind in unter 5 Minuten fertig.
Gesetzliche Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Du kannst nicht abgelehnt werden.