2026 und Ausblick 2027
Zusatzbeitrag 2026 & 2027 –
jetzt wechseln & sparen
Deine Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag erhöht? Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht – und kannst sofort kündigen und zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Grundlagen
Was ist der Zusatzbeitrag?
Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens – für alle Kassen gleich. Obendrauf kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Allgemeiner Beitragssatz
14,6 % des Bruttoeinkommens – gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich. Je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Kassenindividueller Zusatzbeitrag
Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Der amtliche Durchschnittswert für 2026 liegt bei 2,9 % (§ 242a SGB V); tatsächlich erhoben die Kassen Ende Juni 2026 im Schnitt rund 3,13 %. Die Spanne zwischen günstigster und teuerster Kasse beträgt rund 2,2 Prozentpunkte.
Rechenbeispiel: So viel kostet der Unterschied
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € im Monat bedeutet 1 % Unterschied beim Zusatzbeitrag insgesamt 40 € weniger Beitragsbelastung – davon trägt der Arbeitnehmer 20 € / Monat (= 240 € / Jahr) und der Arbeitgeber ebenfalls 20 €.
Bei einem Unterschied von 2 % verdoppelt sich das entsprechend: Der Arbeitnehmer spart 40 € / Monat (= 480 € / Jahr) – und der Arbeitgeber noch einmal genauso viel. Die Spanne zwischen günstigster und teuerster Kasse beträgt 2026 rund 2,2 Prozentpunkte (2,18 % bis 4,39 %, Quelle: Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands). Nicht jede Kasse ist in jedem Bundesland wählbar – unter den bundesweit wählbaren Kassen sind es rund 1,9 Prozentpunkte.
Dein Recht
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, kannst du kündigen, ohne die 12 Monate Mindestbindung abzuwarten. Ausnahme: Hast du den Wahltarif Krankengeld, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht – dann bleibst du bis zum Ende seiner Bindungsfrist bei der Kasse.
Selbst im Blick behalten
Seit dem 30. Juli 2026 muss dich deine Kasse nicht mehr über eine Erhöhung informieren – die frühere Hinweispflicht ist entfallen. Prüfe deinen Zusatzbeitrag daher selbst.
Frist: bis Monatsende
Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Erhöhung zum 1. Januar bedeutet also: Kündigung bis zum 31. Januar.
Ohne Bindungsfrist
Die 12-monatige Mindestbindungsfrist gilt hier nicht. Der Wechsel selbst wird nach der normalen Kündigungsfrist wirksam – kündigst du im Januar, bist du zum 1. April bei der neuen Kasse.
Neu seit 30. Juli 2026
Deine Kasse muss dich nicht mehr über eine Erhöhung informieren
Bis Ende Juli 2026 musste jede Krankenkasse ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags anschreiben und dabei ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Diese Informationspflicht ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ersatzlos entfallen.
Kein Brief mehr
Es gibt keine Pflicht mehr zu einem gesonderten Schreiben. Von einer Erhöhung erfährst du unter Umständen nur noch über die Beitragsabrechnung oder die Website deiner Kasse.
Die Frist läuft trotzdem
Früher verschob sich die Kündigungsfrist, wenn die Kasse nicht rechtzeitig informierte. Auch diese Regel ist weg. Die Frist läuft jetzt auch dann, wenn du nichts von der Erhöhung mitbekommst.
Das Recht bleibt
Das Sonderkündigungsrecht selbst besteht unverändert: kündigen bis zum Ablauf des Monats, für den der erhöhte Beitrag erstmals gilt – ohne die 12 Monate Mindestbindung.
Was du jetzt selbst tun solltest
Prüfe ein- bis zweimal im Jahr, welchen Zusatzbeitrag deine Kasse erhebt – besonders zum Jahreswechsel, wenn die meisten Kassen ihre Sätze anpassen. Die aktuellen Werte aller Krankenkassen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband in einer tagesaktuellen Krankenkassenliste. Übersichtlich sortiert findest du alle Werte in unserer Liste der Zusatzbeiträge aller Kassen. Liegt deine Kasse deutlich über den günstigsten Anbietern, lohnt der Vergleich – auch ohne Erhöhung, denn nach 12 Monaten Mitgliedschaft kannst du ohnehin jederzeit wechseln.
Deine Kasse muss dir nicht mehr Bescheid sagen, wenn sie teurer wird. Der Kassenwecker von VGK24 schon.
Seit dem 30. Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren – die Frist für das Sonderkündigungsrecht läuft trotzdem. Mit dem Kassenwecker bekommst du eine E-Mail, sobald sich Zusatzbeitrag oder Leistungen deiner Kasse ändern.
- Kasse auswählen
- E-Mail-Adresse bestätigen
- Bei einer Änderung Bescheid bekommen – mit Link zum Vergleich
Kostenlos und jederzeit abbestellbar. Die Anmeldung läuft über die Seite unseres Vergleichspartners VGK24.
Rechtsgrundlage: § 175 Abs. 4 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228), in Kraft seit 30.07.2026. Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Ausblick 2027
Zusatzbeitrag 2027: Was bisher feststeht
Die Zusatzbeiträge für 2027 sind noch nicht bekannt. Fest steht der Ablauf: Erst wird geschätzt, dann gibt das Bundesgesundheitsministerium den Durchschnitt bekannt, dann legen die Kassen ihre eigenen Sätze fest. Sobald die Werte feststehen, tragen wir sie in unsere Liste der Zusatzbeiträge aller Kassen ein.
- bis 15. Oktober 2026
- Schätzerkreisschätzt Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 (§ 220 Abs. 2 SGB V)
- bis 1. November 2026
- Durchschnitt 2027das Bundesgesundheitsministerium gibt den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz bekannt (§ 242a Abs. 2 SGB V); für 2026 sind es 2,9 %
- November / Dezember 2026
- Kassen entscheidendie meisten Kassen legen jetzt ihren Zusatzbeitrag für 2027 fest
- 1. Januar 2027
- Neue Beiträge gelteneine Erhöhung siehst du auf deiner Gehaltsabrechnung für Januar
- 31. Januar 2027
- Frist für die Sonderkündigungbei einer Erhöhung zum 1. Januar – ohne die 12 Monate Mindestbindung
Schon jetzt bekannt: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 6.375 €
Wer mehr als 5.812,50 € brutto im Monat verdient, zahlt 2027 mehr – auch ohne höheren Zusatzbeitrag. Ab 6.375 € sind es rund 50 € im Monat. Beitragsbemessungsgrenze 2027 mit Rechner
Häufige Fragen
Alles zum Zusatzbeitrag 2026 und 2027
Wie hoch wird der Zusatzbeitrag 2027?
Muss mich meine Krankenkasse über eine Beitragserhöhung informieren?
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag 2026 im Durchschnitt?
Wird der Zusatzbeitrag von mir allein gezahlt?
Was passiert, wenn ich das Sonderkündigungsrecht nicht nutze?
Bekomme ich eine Rückerstattung für bereits gezahlte Mehrbeiträge?
Warum ist der Vergleich kostenlos?
Der Vergleich und eine eventuelle Beratung sind für dich vollständig kostenfrei. Eine Vergütung erhalten wir ausschließlich dann, wenn es zu einem Krankenkassenwechsel kommt – und zwar von der aufnehmenden Krankenkasse, nicht von dir. Es entstehen dir keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen.
dich immer
Du musst deine alte Krankenkasse nicht selbst kündigen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung komplett. Deinem Arbeitgeber teilst du nur kurz mit, zu welcher Kasse du wechselst – die Mitgliedsbescheinigung übermittelt die neue Kasse ihm dann elektronisch.
Der gesamte Wechsel läuft online. Kein Amt, kein Fax, kein Wartezimmer. Der Beitrittsantrag ist in wenigen Minuten online gestellt.
Alle bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Betriebliche Kassen können auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein.