Ratgeber
Krankenkasse wechseln –
so einfach geht's 2026
Wann du wechseln kannst, welche Fristen gelten und warum der Wechsel in wenigen Minuten erledigt ist – alle Infos kompakt erklärt.
Regulärer Wechsel
Wann kann ich wechseln?
Für einen regulären Wechsel ohne besonderen Anlass gelten zwei Regeln: eine Mindestbindungsfrist und eine Kündigungsfrist.
12 Monate Mindestbindung
Du musst mindestens 12 Monate bei deiner aktuellen Kasse versichert sein, bevor du regulär wechseln kannst. Die Frist gilt ab dem Datum deines Kassenbeitritts.
Kündigungsfrist
Nach Ablauf der Mindestbindung kannst du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen (§ 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V). Der Tag im Monat spielt dabei keine Rolle: Kündigung im Januar heißt Wechsel zum 1. April.
Beispiel: Regulärer Wechsel
Du bist seit mehr als 12 Monaten bei deiner Kasse und möchtest im März 2026 wechseln. Du stellst den Beitrittsantrag bei der neuen Kasse. Die Mitgliedschaft bei der alten Kasse endet zum 31. Mai 2026 – der Wechsel wird zum 1. Juni 2026 wirksam (Ablauf des übernächsten Kalendermonats, § 175 Abs. 4 SGB V).
Sonderfall
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Hat deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht? Dann kannst du kündigen, ohne die 12-Monatsfrist abzuwarten. Ausnahme: Hast du den Wahltarif Krankengeld, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht – dann bleibst du bis zum Ende seiner Bindungsfrist bei der Kasse.
Selbst im Blick behalten
Seit dem 30. Juli 2026 muss dich deine Kasse nicht mehr über eine Erhöhung informieren – die frühere Hinweispflicht ist entfallen. Prüfe deinen Zusatzbeitrag daher selbst.
Frist: bis Monatsende
Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der erhöhte Beitrag erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Danach verfällt das Recht für diese Erhöhung.
Ohne Bindungsfrist
Die 12-Monats-Bindung entfällt. Der Wechsel wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam – kündigst du im Januar, bist du zum 1. April bei der neuen Kasse.
Schritt für Schritt
So läuft der Wechsel ab
Den Beitrittsantrag stellst du in wenigen Minuten online. Die neue Versicherungskarte erhältst du anschließend per Post.
Krankenkassen vergleichen
Nutze unseren Rechner, um gesetzliche Krankenkassen nach Beitrag und Zusatzleistungen zu vergleichen. Einfach Einkommen eingeben – fertig.
Neue Kasse auswählen & beitreten
Den Beitrittsantrag stellst du direkt online – in wenigen Minuten. Kein Papier, kein Fax.
Kündigung übernimmt die neue Kasse
Die neue Krankenkasse kündigt bei deiner bisherigen Kasse für dich – du musst dich um nichts kümmern.
Arbeitgeber kurz informieren
Deinem Arbeitgeber teilst du die neue Kasse kurz mit; die Mitgliedsbescheinigung übermittelt die neue Kasse ihm danach elektronisch. Deine neue Versicherungskarte erhältst du per Post.
Deine Kasse muss dir nicht mehr Bescheid sagen, wenn sie teurer wird. Der Kassenwecker von VGK24 schon.
Seit dem 30. Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren – die Frist für das Sonderkündigungsrecht läuft trotzdem. Mit dem Kassenwecker bekommst du eine E-Mail, sobald sich Zusatzbeitrag oder Leistungen deiner Kasse ändern.
- Kasse auswählen
- E-Mail-Adresse bestätigen
- Bei einer Änderung Bescheid bekommen – mit Link zum Vergleich
Kostenlos und jederzeit abbestellbar. Die Anmeldung läuft über die Seite unseres Vergleichspartners VGK24.
Häufige Fragen
Fragen zum Krankenkassenwechsel
Muss mich meine Krankenkasse über eine Beitragserhöhung informieren?
Kann ich wechseln, wenn ich noch keine 12 Monate dabei bin?
Wie lange dauert ein Krankenkassenwechsel?
Muss ich meine alte Krankenkasse selbst kündigen?
Was passiert mit laufenden Behandlungen beim Wechsel?
Kann ich auch während einer Krankheit wechseln?
Warum ist der Vergleich kostenlos?
Der Vergleich und eine eventuelle Beratung sind für dich vollständig kostenfrei. Eine Vergütung erhalten wir ausschließlich dann, wenn es zu einem Krankenkassenwechsel kommt – und zwar von der aufnehmenden Krankenkasse, nicht von dir. Es entstehen dir keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen.
dich immer
Du musst deine alte Krankenkasse nicht selbst kündigen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung komplett. Deinem Arbeitgeber teilst du nur kurz mit, zu welcher Kasse du wechselst – die Mitgliedsbescheinigung übermittelt die neue Kasse ihm dann elektronisch.
Der gesamte Wechsel läuft online. Kein Amt, kein Fax, kein Wartezimmer. Der Beitrittsantrag ist in wenigen Minuten online gestellt.
Alle bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Betriebliche Kassen können auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein.