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Ratgeber

Krankenkasse wechseln –
so einfach geht's 2026

Wann du wechseln kannst, welche Fristen gelten und warum der Wechsel in wenigen Minuten erledigt ist – alle Infos kompakt erklärt.

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Regulärer Wechsel

Wann kann ich wechseln?

Für einen regulären Wechsel ohne besonderen Anlass gelten zwei Regeln: eine Mindestbindungsfrist und eine Kündigungsfrist.

12 Monate Mindestbindung

Du musst mindestens 12 Monate bei deiner aktuellen Kasse versichert sein, bevor du regulär wechseln kannst. Die Frist gilt ab dem Datum deines Kassenbeitritts.

Kündigungsfrist

Nach Ablauf der Mindestbindung kannst du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen (§ 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V). Der Tag im Monat spielt dabei keine Rolle: Kündigung im Januar heißt Wechsel zum 1. April.

Beispiel: Regulärer Wechsel

Du bist seit mehr als 12 Monaten bei deiner Kasse und möchtest im März 2026 wechseln. Du stellst den Beitrittsantrag bei der neuen Kasse. Die Mitgliedschaft bei der alten Kasse endet zum 31. Mai 2026 – der Wechsel wird zum 1. Juni 2026 wirksam (Ablauf des übernächsten Kalendermonats, § 175 Abs. 4 SGB V).

Sonderfall

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Hat deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht? Dann kannst du kündigen, ohne die 12-Monatsfrist abzuwarten. Ausnahme: Hast du den Wahltarif Krankengeld, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht – dann bleibst du bis zum Ende seiner Bindungsfrist bei der Kasse.

Selbst im Blick behalten

Seit dem 30. Juli 2026 muss dich deine Kasse nicht mehr über eine Erhöhung informieren – die frühere Hinweispflicht ist entfallen. Prüfe deinen Zusatzbeitrag daher selbst.

Frist: bis Monatsende

Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der erhöhte Beitrag erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Danach verfällt das Recht für diese Erhöhung.

Ohne Bindungsfrist

Die 12-Monats-Bindung entfällt. Der Wechsel wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam – kündigst du im Januar, bist du zum 1. April bei der neuen Kasse.

Schritt für Schritt

So läuft der Wechsel ab

Den Beitrittsantrag stellst du in wenigen Minuten online. Die neue Versicherungskarte erhältst du anschließend per Post.

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Krankenkassen vergleichen

Nutze unseren Rechner, um gesetzliche Krankenkassen nach Beitrag und Zusatzleistungen zu vergleichen. Einfach Einkommen eingeben – fertig.

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Neue Kasse auswählen & beitreten

Den Beitrittsantrag stellst du direkt online – in wenigen Minuten. Kein Papier, kein Fax.

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Kündigung übernimmt die neue Kasse

Die neue Krankenkasse kündigt bei deiner bisherigen Kasse für dich – du musst dich um nichts kümmern.

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Arbeitgeber kurz informieren

Deinem Arbeitgeber teilst du die neue Kasse kurz mit; die Mitgliedsbescheinigung übermittelt die neue Kasse ihm danach elektronisch. Deine neue Versicherungskarte erhältst du per Post.

Kassenwecker

Deine Kasse muss dir nicht mehr Bescheid sagen, wenn sie teurer wird. Der Kassenwecker von VGK24 schon.

Seit dem 30. Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren – die Frist für das Sonderkündigungsrecht läuft trotzdem. Mit dem Kassenwecker bekommst du eine E-Mail, sobald sich Zusatzbeitrag oder Leistungen deiner Kasse ändern.

  1. Kasse auswählen
  2. E-Mail-Adresse bestätigen
  3. Bei einer Änderung Bescheid bekommen – mit Link zum Vergleich
Kassenwecker stellen →

Kostenlos und jederzeit abbestellbar. Die Anmeldung läuft über die Seite unseres Vergleichspartners VGK24.

31. Jan.
Kündigungsfrist bei einer Erhöhung zum 1. Januar

Häufige Fragen

Fragen zum Krankenkassenwechsel

Muss mich meine Krankenkasse über eine Beitragserhöhung informieren?
Nein, nicht mehr. Seit dem 30. Juli 2026 ist die frühere Hinweispflicht entfallen: Deine Kasse muss dich nicht mehr gesondert anschreiben, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen – du musst die Erhöhung aber selbst bemerken. Die aktuellen Zusatzbeiträge aller Kassen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband in einer tagesaktuellen Liste.
Kann ich wechseln, wenn ich noch keine 12 Monate dabei bin?
Regulär nicht. Die 12-monatige Mindestbindungsfrist gilt grundsätzlich. Eine Ausnahme gibt es nur bei einer Beitragserhöhung: Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst ohne Mindestbindungsfrist kündigen. Der Wechsel wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.
Wie lange dauert ein Krankenkassenwechsel?
Bei einem regulären Wechsel wird die Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats beendet. Beantragst du den Wechsel z.B. im März, endet die alte Mitgliedschaft am 31. Mai – du bist ab 1. Juni bei der neuen Kasse versichert. Bei einem Sonderkündigungsrecht kann der Wechsel schneller erfolgen.
Muss ich meine alte Krankenkasse selbst kündigen?
Nein. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse vollständig automatisch. Du musst lediglich den Beitrittsantrag bei der neuen Kasse stellen.
Was passiert mit laufenden Behandlungen beim Wechsel?
Laufende Behandlungen sind kein Problem. Deine alte Versicherungskarte bleibt bis zum letzten Tag gültig. Alle gesetzlichen Grundleistungen sind bei jeder Kasse identisch – du verlierst keine Pflichtleistungen.
Kann ich auch während einer Krankheit wechseln?
Ja. Alle bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht – du kannst wegen Vorerkrankungen oder laufender Behandlungen weder abgelehnt noch schlechtergestellt werden. Betriebliche Kassen können auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein.
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Gib deine Eckdaten ein – du siehst sofort welche Kasse günstiger wäre. Kein Login, keine E-Mail-Adresse nötig.

Hinweis: Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich. Rechtliche Angaben findest du im Impressum, in der Datenschutzerklärung und in der Erstinformation.

Vergütungshinweis: Wir sind als Versicherungsmakler tätig und können eine Vergütung erhalten, wenn durch unsere Vermittlung ein Krankenkassenwechsel zustande kommt. Diese wird von der aufnehmenden Krankenkasse getragen – für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Rankinghinweis: Die Reihenfolge der angezeigten Krankenkassen kann von der Höhe der Vergütung beeinflusst werden. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Krankenkassen.

Transparenz

Warum ist der Vergleich kostenlos?

Der Vergleich und eine eventuelle Beratung sind für dich vollständig kostenfrei. Eine Vergütung erhalten wir ausschließlich dann, wenn es zu einem Krankenkassenwechsel kommt – und zwar von der aufnehmenden Krankenkasse, nicht von dir. Es entstehen dir keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen.

0 €
Kosten für
dich immer
Kein Papierkram
Die neue Kasse kündigt für dich.

Du musst deine alte Krankenkasse nicht selbst kündigen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung komplett. Deinem Arbeitgeber teilst du nur kurz mit, zu welcher Kasse du wechselst – die Mitgliedsbescheinigung übermittelt die neue Kasse ihm dann elektronisch.

Wenige Minuten
Wechsel komplett online – in Minuten.

Der gesamte Wechsel läuft online. Kein Amt, kein Fax, kein Wartezimmer. Der Beitrittsantrag ist in wenigen Minuten online gestellt.

Aufnahmepflicht
Aufnahmepflicht für alle geöffneten Kassen.

Alle bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Betriebliche Kassen können auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein.

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