Krankenkasse günstiger EN

Ratgeber · Stand Oktober 2026

Beitragsbemessungsgrenze 2027:
6.375 € im Monat

Die Grenze für die Krankenversicherung steigt 2027 um fast 10 %. Wer so viel oder mehr verdient, zahlt ab Januar rund 50 € mehr im Monat – auch wenn die eigene Kasse den Zusatzbeitrag nicht erhöht. Wie viel es bei dir ist, zeigt der Regler.

2026: 5.812,50 € · 2027: 6.375 € Betrifft nur Einkommen über 5.812,50 € Mit Rechenweg und Quellen
Selbst nachrechnen →

Das Wichtigste

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2027: Was ändert sich?

Die Grenze steigt auf 6.375 €

Bis zu diesem Bruttogehalt im Monat (76.500 € im Jahr) zahlst du Krankenkassenbeitrag, darüber nicht. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bei 5.812,50 € im Monat bzw. 69.750 € im Jahr. Das sind 562,50 € mehr beitragspflichtiges Gehalt.

Rund 50 € mehr im Monat

Wer 6.375 € oder mehr verdient, zahlt als Angestellter 47 bis 53 € mehr im Monat – je nach Zusatzbeitrag der Kasse. Der Arbeitgeber zahlt noch einmal genauso viel.

Unter 5.812,50 € ändert sich nichts

Liegt dein Gehalt unter der alten Grenze, war es schon immer voll beitragspflichtig. Die neue Grenze betrifft dich dann nicht.

Rechner

Rechner: Wie stark trifft dich die neue Beitragsbemessungsgrenze?

Schieb dein Bruttogehalt und den Zusatzbeitrag deiner Kasse. Gerechnet wird nur die Krankenversicherung, ohne Pflege, vor Steuern.

Dein Brutto im Monat
6.500 €
4.000 €9.000 €
Zusatzbeitrag deiner Kasse
2,90 %
2,10 %4,50 %

Den Zusatzbeitrag deiner Kasse findest du in der Liste aller Kassen. Voreingestellt: 2,9 % (amtlicher Durchschnitt).

Du zahlst 2027 mehr
49,22 € / Monat
≈ 591 € im Jahr
Dein Beitrag 2026
508,59 €
Dein Beitrag 2027
557,81 €
Dein Arbeitgeber zahlt ebenfalls 49,22 € mehr im Monat. Mit 1 Prozentpunkt weniger Zusatzbeitrag zahlst du 2027 31,88 € im Monat weniger.

Rechenweg: Beitrag = Brutto bis zur Grenze × (14,6 % + Zusatzbeitrag), bei Angestellten die Hälfte. Gleicher Zusatzbeitrag 2026 und 2027 angenommen – die Zusatzbeiträge für 2027 legen die Kassen meist erst im Dezember fest. Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld (14,6 %); ohne Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %. Ohne Pflegeversicherung, vor Steuern.

Konkrete Zahlen

Höchstbeitrag Krankenkasse 2027: So viel mehr zahlst du

Angestellte, Krankenversicherung, bei 2,9 % Zusatzbeitrag (amtlicher Durchschnitt). Pro Monat.

Brutto / Monat
Dein Beitrag 2026
Dein Beitrag 2027
Du zahlst mehr
Arbeitgeber zahlt mehr
5.000 €
437,50 €
437,50 €
0 €
0 €
5.812,50 €
508,59 €
508,59 €
0 €
0 €
6.000 €
508,59 €
525,00 €
+ 16,41 € (197 € / Jahr)
+ 16,41 €
6.375 € und mehr
508,59 €
557,81 €
+ 49,22 € (591 € / Jahr)
+ 49,22 €

Dein Anteil: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (bei 2,9 %: 8,75 %). Bei der günstigsten Kasse (2,18 %) sind es ab 6.375 € 47,19 € mehr im Monat, bei der teuersten (4,39 %) 53,41 € – Stand der Zusatzbeiträge Oktober 2026. Die Pflegeversicherung hängt bisher an derselben Grenze und steigt zusätzlich.

Dein Hebel

Die Grenze ist für alle gleich. Die Kasse nicht.

Den Anstieg durch die Grenze zahlst du bei jeder Kasse. Wie hoch dein Beitrag insgesamt ist, hängt aber stark vom Zusatzbeitrag ab – und genau bei hohen Gehältern macht der Unterschied am meisten aus.

Günstigste Kasse (2,18 %)

Dein Beitrag 2027 ab 6.375 € Brutto: 534,86 € im Monat.

Teuerste Kasse (4,39 %)

Dein Beitrag 2027 ab 6.375 € Brutto: 605,31 € im Monat.

Bis zu 70 € im Monat Unterschied

Zwischen günstigster und teuerster Kasse liegen 2027 ab 6.375 € Brutto bis zu 70,44 € im Monat – rund 845 € im Jahr, nur dein Anteil. Jeder Prozentpunkt weniger Zusatzbeitrag spart dir bis zu 31,88 € im Monat. Rechengrundlage: Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband, Stand Oktober 2026; die Werte für 2027 stehen erst im Dezember fest. Leistungen unterscheiden sich – vergleiche deshalb Beitrag und Leistungen.

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Hintergrund

Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 so stark?

Normalerweise folgt die Grenze der Lohnentwicklung – zuletzt rund 4 % im Jahr. Für 2027 hat der Gesetzgeber eine Sonderanhebung beschlossen: Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz steigt die Grenze um fast 10 %. So kommt mehr Geld von höheren Einkommen, damit der durchschnittliche Zusatzbeitrag für alle stabil bleiben kann.

Versicherungspflichtgrenze 2027

84.150 € im Jahr (7.012,50 € im Monat). Wer als Angestellter mehr verdient, kann sich privat versichern. Mehr dazu auf unserer Seite Private KV & Zusatzschutz.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Auch hier steigt die Grenze: 2027 auf 8.850 € im Monat (106.200 € im Jahr).

Wie verbindlich ist das?

Die Werte hat die Bundesregierung am 7. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen – das ist üblicherweise eine Formsache. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es so weit ist.

Häufige Fragen

Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze 2027

Betrifft mich die neue Grenze?
Nur wenn du mehr als 5.812,50 € brutto im Monat verdienst. Zwischen 5.812,50 € und 6.375 € zahlst du anteilig mehr, ab 6.375 € den vollen Aufschlag von rund 50 € im Monat. Unter 5.812,50 € ändert sich durch die Grenze nichts.
Zahlt mein Arbeitgeber auch mehr?
Ja. Bei Angestellten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag je zur Hälfte – dein Arbeitgeber zahlt also genauso viel mehr wie du.
Was ist mit der Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung nutzt bisher dieselbe Grenze und steigt deshalb auch. Nach heutigem Recht sind das für Angestellte ab 6.375 € rund 10 € mehr im Monat, ohne Kinder rund 13,50 €. In Sachsen gelten abweichende Anteile. Geplant ist mehr: Laut Entwurf der Pflegereform soll die Grenze in der Pflege zusätzlich um 300 € steigen und der Zuschlag für Kinderlose auf 0,9 Prozentpunkte – beschlossen ist das noch nicht. Mehr in den News
Gilt das auch für Selbstständige?
Ja. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den Beitrag allein, und zwar ebenfalls auf ihr Einkommen bis zur Grenze. Ab 6.375 € im Monat sind das bei 2,9 % Zusatzbeitrag rund 98 € mehr im Monat – und jeder Prozentpunkt beim Zusatzbeitrag zählt für sie doppelt.
Kann ich etwas gegen die höheren Beiträge tun?
An der Grenze selbst nicht – sie gilt für alle Kassen. Beim Zusatzbeitrag schon: Wer zu einer günstigeren Kasse wechselt, gleicht den Anstieg ganz oder teilweise aus. Wechseln kannst du nach 12 Monaten Mitgliedschaft; erhöht deine Kasse ihren Zusatzbeitrag, sofort. Achte dabei auch auf die Leistungen.
Muss mir meine Kasse Bescheid sagen?
Nein. Seit dem 30. Juli 2026 müssen Kassen ihre Mitglieder nicht mehr gesondert über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Die neue Grenze siehst du auf deiner Gehaltsabrechnung für Januar 2027.

Quellen: BMAS – Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 · Bundesregierung, 07.10.2026 · GKV-Spitzenverband – Krankenkassenliste. Eigene Rechnungen, ohne Gewähr; Stand 23.10.2026.

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Rankinghinweis: Die Reihenfolge der angezeigten Krankenkassen kann von der Höhe der Vergütung beeinflusst werden. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Krankenkassen.

Transparenz

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Der Vergleich und eine eventuelle Beratung sind für dich vollständig kostenfrei. Eine Vergütung erhalten wir ausschließlich dann, wenn es zu einem Krankenkassenwechsel kommt – und zwar von der aufnehmenden Krankenkasse, nicht von dir. Es entstehen dir keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen.

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