Ratgeber · Stand Oktober 2026
Beitragsbemessungsgrenze 2027:
6.375 € im Monat
Die Grenze für die Krankenversicherung steigt 2027 um fast 10 %. Wer so viel oder mehr verdient, zahlt ab Januar rund 50 € mehr im Monat – auch wenn die eigene Kasse den Zusatzbeitrag nicht erhöht. Wie viel es bei dir ist, zeigt der Regler.
Das Wichtigste
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2027: Was ändert sich?
Die Grenze steigt auf 6.375 €
Bis zu diesem Bruttogehalt im Monat (76.500 € im Jahr) zahlst du Krankenkassenbeitrag, darüber nicht. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bei 5.812,50 € im Monat bzw. 69.750 € im Jahr. Das sind 562,50 € mehr beitragspflichtiges Gehalt.
Rund 50 € mehr im Monat
Wer 6.375 € oder mehr verdient, zahlt als Angestellter 47 bis 53 € mehr im Monat – je nach Zusatzbeitrag der Kasse. Der Arbeitgeber zahlt noch einmal genauso viel.
Unter 5.812,50 € ändert sich nichts
Liegt dein Gehalt unter der alten Grenze, war es schon immer voll beitragspflichtig. Die neue Grenze betrifft dich dann nicht.
Rechner
Rechner: Wie stark trifft dich die neue Beitragsbemessungsgrenze?
Schieb dein Bruttogehalt und den Zusatzbeitrag deiner Kasse. Gerechnet wird nur die Krankenversicherung, ohne Pflege, vor Steuern.
Den Zusatzbeitrag deiner Kasse findest du in der Liste aller Kassen. Voreingestellt: 2,9 % (amtlicher Durchschnitt).
Rechenweg: Beitrag = Brutto bis zur Grenze × (14,6 % + Zusatzbeitrag), bei Angestellten die Hälfte. Gleicher Zusatzbeitrag 2026 und 2027 angenommen – die Zusatzbeiträge für 2027 legen die Kassen meist erst im Dezember fest. Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld (14,6 %); ohne Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %. Ohne Pflegeversicherung, vor Steuern.
Konkrete Zahlen
Höchstbeitrag Krankenkasse 2027: So viel mehr zahlst du
Angestellte, Krankenversicherung, bei 2,9 % Zusatzbeitrag (amtlicher Durchschnitt). Pro Monat.
Dein Anteil: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (bei 2,9 %: 8,75 %). Bei der günstigsten Kasse (2,18 %) sind es ab 6.375 € 47,19 € mehr im Monat, bei der teuersten (4,39 %) 53,41 € – Stand der Zusatzbeiträge Oktober 2026. Die Pflegeversicherung hängt bisher an derselben Grenze und steigt zusätzlich.
Dein Hebel
Die Grenze ist für alle gleich. Die Kasse nicht.
Den Anstieg durch die Grenze zahlst du bei jeder Kasse. Wie hoch dein Beitrag insgesamt ist, hängt aber stark vom Zusatzbeitrag ab – und genau bei hohen Gehältern macht der Unterschied am meisten aus.
Günstigste Kasse (2,18 %)
Dein Beitrag 2027 ab 6.375 € Brutto: 534,86 € im Monat.
Teuerste Kasse (4,39 %)
Dein Beitrag 2027 ab 6.375 € Brutto: 605,31 € im Monat.
Bis zu 70 € im Monat Unterschied
Zwischen günstigster und teuerster Kasse liegen 2027 ab 6.375 € Brutto bis zu 70,44 € im Monat – rund 845 € im Jahr, nur dein Anteil. Jeder Prozentpunkt weniger Zusatzbeitrag spart dir bis zu 31,88 € im Monat. Rechengrundlage: Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband, Stand Oktober 2026; die Werte für 2027 stehen erst im Dezember fest. Leistungen unterscheiden sich – vergleiche deshalb Beitrag und Leistungen.
Hintergrund
Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 so stark?
Normalerweise folgt die Grenze der Lohnentwicklung – zuletzt rund 4 % im Jahr. Für 2027 hat der Gesetzgeber eine Sonderanhebung beschlossen: Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz steigt die Grenze um fast 10 %. So kommt mehr Geld von höheren Einkommen, damit der durchschnittliche Zusatzbeitrag für alle stabil bleiben kann.
Versicherungspflichtgrenze 2027
84.150 € im Jahr (7.012,50 € im Monat). Wer als Angestellter mehr verdient, kann sich privat versichern. Mehr dazu auf unserer Seite Private KV & Zusatzschutz.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Auch hier steigt die Grenze: 2027 auf 8.850 € im Monat (106.200 € im Jahr).
Wie verbindlich ist das?
Die Werte hat die Bundesregierung am 7. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen – das ist üblicherweise eine Formsache. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es so weit ist.
Häufige Fragen
Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze 2027
Betrifft mich die neue Grenze?
Zahlt mein Arbeitgeber auch mehr?
Was ist mit der Pflegeversicherung?
Gilt das auch für Selbstständige?
Kann ich etwas gegen die höheren Beiträge tun?
Muss mir meine Kasse Bescheid sagen?
Quellen: BMAS – Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 · Bundesregierung, 07.10.2026 · GKV-Spitzenverband – Krankenkassenliste. Eigene Rechnungen, ohne Gewähr; Stand 23.10.2026.
Warum ist der Vergleich kostenlos?
Der Vergleich und eine eventuelle Beratung sind für dich vollständig kostenfrei. Eine Vergütung erhalten wir ausschließlich dann, wenn es zu einem Krankenkassenwechsel kommt – und zwar von der aufnehmenden Krankenkasse, nicht von dir. Es entstehen dir keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen.
dich immer
Du musst deine alte Krankenkasse nicht selbst kündigen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung komplett. Deinem Arbeitgeber teilst du nur kurz mit, zu welcher Kasse du wechselst – die Mitgliedsbescheinigung übermittelt die neue Kasse ihm dann elektronisch.
Der gesamte Wechsel läuft online. Kein Amt, kein Fax, kein Wartezimmer. Der Beitrittsantrag ist in wenigen Minuten online gestellt.
Alle bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Betriebliche Kassen können auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein.