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Von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Wann es geht – und was sich 2027 ändert.

Einfach kündigen und wechseln geht nicht: Zurück kommst du nur, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst oder über deinen Partner familienversichert sein kannst. 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze – wer knapp darüber verdient, ist ab dem 1. Januar 2027 womöglich automatisch wieder gesetzlich versichert. Hier siehst du, wann das gilt, welche Fristen laufen und wie du deine Krankenkasse wählst.

Versicherungspflichtgrenze 2027

Wer zum 1. Januar 2027 zurück in die gesetzliche Kasse kommt

Angestellte sind privat versichert, solange ihr regelmäßiges Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen mit. 2027 steigt die Grenze außerplanmäßig stark. Für alle, die schon privat versichert sind, gilt aber eine niedrigere Bestandsgrenze.

Für wen20262027
Angestellte, die am 31.12.2026 privat versichert sind (Bestandsgrenze)77.400 € im Jahr80.550 € im Jahr
Angestellte, die schon am 31.12.2002 privat versichert waren69.750 € im Jahr72.900 € im Jahr
Alle anderen, z. B. für einen neuen Wechsel in die PKV77.400 € im Jahr84.150 € im Jahr

Jahresbeträge brutto. 2027: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, vom Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen (Stand 4. November 2026). Bestandsgrenze nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (§ 6 Abs. 8 SGB V neu); Beträge laut Verband der Privaten Krankenversicherung.

Gehalt 2027 nicht über deiner Grenze?

Dann wirst du zum 1. Januar 2027 versicherungspflichtig und bist automatisch gesetzlich versichert. Die Krankenkasse wählst du selbst – sag sie deinem Arbeitgeber, der prüft die Grenze zum Jahreswechsel ohnehin.

Lieber privat bleiben?

Wirst du nur wegen der höheren Grenze versicherungspflichtig, kannst du dich innerhalb von drei Monaten befreien lassen – also bis 31. März 2027. Die Befreiung gilt für diese Beschäftigung und lässt sich nicht widerrufen.

Schon 55 oder älter?

Dann bleibst du in der Regel privat, auch wenn dein Gehalt unter die Grenze fällt – wenn du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst und mindestens die Hälfte dieser Zeit privat oder selbstständig.

Alle Wege zurück

So kommst du aus der PKV zurück in die GKV

Gehalt sinkt unter die Grenze

Zum Beispiel durch Teilzeit, einen neuen Job oder ein geringeres Gehalt. Liegt dein regelmäßiges Jahresgehalt dann nicht mehr über der Versicherungspflichtgrenze, bist du ab der Änderung pflichtversichert.

Die Grenze steigt

Jedes Jahr zum 1. Januar wird die Grenze angepasst. Steigt sie über dein Gehalt, wirst du versicherungspflichtig – 2027 besonders häufig (siehe oben).

Arbeitslosengeld

Mit Arbeitslosengeld (ALG I) bist du gesetzlich pflichtversichert. Warst du die letzten fünf Jahre privat versichert, kannst du dich davon befreien lassen. Bürgergeld führt nicht zurück: Wer zuletzt privat versichert war, bleibt es.

Vom Selbstständigen zum Angestellten

Wechselst du aus der Selbstständigkeit in eine Anstellung unter der Grenze, bist du ab dem ersten Arbeitstag pflichtversichert.

Über deinen Partner

Ist dein Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert und hast du kaum eigenes Einkommen (2026: bis 565 € im Monat, mit Minijob bis 603 €), kannst du familienversichert werden – wenn du nicht hauptberuflich selbstständig bist. Während Mutterschutz und Elternzeit gilt das nicht, wenn du davor privat versichert warst.

Studium

Schreibst du dich vor deinem 30. Geburtstag an einer Hochschule ein, bist du in der Regel in der studentischen Krankenversicherung – mehr auf der Seite Studium ab 25.

Schritt für Schritt

Du wirst versicherungspflichtig – was jetzt?

1

Entscheiden

Zurück in die gesetzliche Kasse oder befreien lassen? Das hängt von Alter, Familie, Gesundheit und Beitrag ab. Wir rechnen es gern kostenlos mit dir durch.

2

Krankenkasse wählen

In der Liste unten auf „Antrag“ klicken. Im Antrag bei „Aktuell gesetzlich versichert?“ wählst du „Nein“. Berufsgruppe: Arbeitnehmer.

3

Arbeitgeber informieren

Sag deinem Arbeitgeber, bei welcher Kasse du bist – spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht. Die Mitgliedsbescheinigung bekommt er elektronisch.

4

PKV kündigen

Du kannst die private Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht kündigen. Überleg vorher, ob du eine Anwartschaft oder einen Zusatztarif behältst.

Kein Weg zurück – aber die PKV ist zu teuer?

Dann lohnt sich oft der Blick in die eigene Versicherung: Du darfst in einen anderen Tarif deines Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln, deine Alterungsrückstellung wird angerechnet. Auch ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag senken. PKV-Beitrag prüfen lassen – kostenlos und unverbindlich.

Unsicher, ob einer der Wege für dich gilt? Schreib uns – wir schauen uns deinen Fall kostenlos an.

Kassen mit Online-Antrag

Zurück in die GKV: Krankenkasse wählen

Sortiert nach Zusatzbeitrag. Wähle dein Bundesland – Regionalkassen nehmen dich nur auf, wenn du dort wohnst oder arbeitest. „Antrag“ öffnet den Online-Antrag unseres Partners VGK24 weiter unten auf dieser Seite, die Kasse ist schon ausgewählt.

KrankenkasseZusatzbeitragGesamtbeitragWählbarOnline-Antrag
BKK firmus 2,18 % 16,78 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt Antrag →
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2,47 % 17,07 % Rheinland-Pfalz, Saarland Antrag →
BKK Faber-Castell & Partner 2,48 % 17,08 % Bayern Antrag →
hkk 2,59 % 17,19 % bundesweit Antrag →
Audi BKK 2,60 % 17,20 % bundesweit Antrag →
AOK Bayern 2,69 % 17,29 % Bayern Antrag →
Techniker Krankenkasse (TK) 2,69 % 17,29 % bundesweit Antrag →
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 2,79 % 17,39 % Baden-Württemberg Antrag →
AOK Sachsen-Anhalt 2,89 % 17,49 % Sachsen-Anhalt Antrag →
HEK 2,89 % 17,49 % bundesweit Antrag →
AOK Hessen 2,98 % 17,58 % Hessen Antrag →
AOK Niedersachsen 2,98 % 17,58 % Niedersachsen Antrag →
AOK Baden-Württemberg 2,99 % 17,59 % Baden-Württemberg Antrag →
AOK NordWest 2,99 % 17,59 % Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein Antrag →
BKK Freudenberg 2,99 % 17,59 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen Antrag →
AOK PLUS 3,10 % 17,70 % Sachsen, Thüringen Antrag →
DAK-Gesundheit 3,20 % 17,80 % bundesweit Antrag →
AOK Bremen/Bremerhaven 3,29 % 17,89 % Bremen Antrag →
AOK Rheinland/Hamburg 3,29 % 17,89 % Hamburg, Nordrhein-Westfalen Antrag →
BARMER 3,29 % 17,89 % bundesweit Antrag →
Salus BKK 3,29 % 17,89 % bundesweit Antrag →
BKK EUREGIO 3,39 % 17,99 % Hamburg, Nordrhein-Westfalen Antrag →
IKK gesund plus 3,39 % 17,99 % bundesweit Antrag →
BKK Gildemeister Seidensticker 3,40 % 18,00 % bundesweit Antrag →
BKK Herkules 3,48 % 18,08 % Bayern, Hessen, Niedersachsen Antrag →
R+V BKK 3,49 % 18,09 % bundesweit Antrag →
AOK Nordost 3,50 % 18,10 % Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Antrag →
BKK mkk 3,50 % 18,10 % bundesweit Antrag →
novitas bkk 3,60 % 18,20 % bundesweit Antrag →
BAHN-BKK 3,65 % 18,25 % bundesweit Antrag →
SKD BKK 3,65 % 18,25 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein Antrag →
BIG direkt gesund 3,69 % 18,29 % bundesweit Antrag →
Pronova BKK 3,70 % 18,30 % bundesweit Antrag →
KKH 3,78 % 18,38 % bundesweit Antrag →
Bergische Krankenkasse 3,79 % 18,39 % Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen Antrag →
BKK ProVita 3,79 % 18,39 % bundesweit Antrag →
vivida bkk 3,79 % 18,39 % bundesweit Antrag →
SBK 3,80 % 18,40 % bundesweit Antrag →
IKK classic 3,85 % 18,45 % bundesweit Antrag →
mhplus BKK 3,86 % 18,46 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen Antrag →
IKK Südwest 3,87 % 18,47 % Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Antrag →
BKK Mobil 3,89 % 18,49 % bundesweit Antrag →
BKK VerbundPlus 3,89 % 18,49 % bundesweit Antrag →
BKK melitta hmr 3,90 % 18,50 % Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Antrag →
BKK Pfalz 3,90 % 18,50 % bundesweit Antrag →
Heimat Krankenkasse 3,90 % 18,50 % bundesweit Antrag →
SECURVITA BKK 3,90 % 18,50 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Antrag →
energie-BKK 3,98 % 18,58 % bundesweit Antrag →
BKK Wirtschaft & Finanzen 3,99 % 18,59 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen Antrag →
VIACTIV Krankenkasse 4,19 % 18,79 % bundesweit Antrag →
IKK – Die Innovationskasse 4,30 % 18,90 % bundesweit Antrag →
Knappschaft 4,30 % 18,90 % bundesweit Antrag →
BKK24 4,39 % 18,99 % bundesweit Antrag →

Zusatzbeitrag 2026 laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, abgerufen am 01.11.2026. Aufgeführt sind die 53 Kassen, die wir über unseren Partner VGK24 vermitteln (von 71 frei wählbaren Kassen) – sortiert nach Zusatzbeitrag, nicht nach Vergütung. Alle Kassen findest du in der Gesamtliste. Leistungen unterscheiden sich – vergleich Beitrag und Leistungen, bevor du dich entscheidest.

Online-Antrag & Vergleich

Lieber erst vergleichen?

Im Rechner wählst du beim Versicherungsstatus „Privat versichert“. Er zeigt Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Kassen für dein Einkommen. Hast du oben eine Kasse gewählt, erscheint hier ihr Online-Antrag.

Hinweis: Der Vergleich und der Antrag sind kostenlos. Rechtliche Angaben findest du im Impressum, in der Datenschutzerklärung und in der Erstinformation.

Vergütungshinweis: Wir sind als Versicherungsmakler tätig und können eine Vergütung erhalten, wenn durch unsere Vermittlung ein Kassenbeitritt oder -wechsel zustande kommt. Diese wird von der aufnehmenden Krankenkasse getragen – für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Rankinghinweis: Die Reihenfolge der angezeigten Krankenkassen kann von der Höhe der Vergütung beeinflusst werden. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Krankenkassen.

Häufige Fragen

Fragen zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Kann ich einfach von der PKV in die GKV wechseln?
Nein. Zurück geht es nur, wenn du versicherungspflichtig wirst – etwa weil dein Gehalt nicht mehr über der Versicherungspflichtgrenze liegt, du Arbeitslosengeld bekommst oder vom Selbstständigen zum Angestellten wirst – oder wenn du über deinen gesetzlich versicherten Partner familienversichert sein kannst.
Wer wird 2027 wieder gesetzlich versichert?
Angestellte, die am 31. Dezember 2026 privat versichert sind und 2027 regelmäßig nicht mehr als 80.550 € im Jahr verdienen (Bestandsgrenze). Wer schon am 31. Dezember 2002 privat versichert war, dem gilt 72.900 €. Sie werden zum 1. Januar 2027 versicherungspflichtig. Die Werte hat die Bundesregierung beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Was ist die Bestandsgrenze?
2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze außerplanmäßig auf 84.150 €. Damit nicht alle privat Versicherten zwischen 80.550 € und 84.150 € zurück müssen, gilt für Angestellte, die am 31. Dezember 2026 privat versichert sind, die niedrigere Grenze von 80.550 € – das ist die Grenze nach der normalen jährlichen Anpassung.
Muss ich zurück, wenn ich versicherungspflichtig werde?
Nicht unbedingt. Wirst du nur wegen der höheren Grenze versicherungspflichtig, kannst du dich innerhalb von drei Monaten befreien lassen und privat bleiben. Die Befreiung gilt für diese Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden – eine spätere Rückkehr wird dadurch schwerer.
Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?
Du kannst sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht rückwirkend kündigen, später zum Ende des Monats, in dem du die Versicherungspflicht nachweist. Die Alterungsrückstellung geht bei einer Kündigung in der Regel verloren. Mit einer Anwartschaftsversicherung hältst du dir die Rückkehr in die PKV offen, und ein Zusatztarif kann Leistungen wie Einzelzimmer oder Zahnersatz absichern.
Ich bin über 55 – gibt es noch einen Weg zurück?
Meist nicht. Wer ab 55 versicherungspflichtig würde, bleibt versicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit privat versichert oder selbstständig war. Möglich bleibt unter Umständen die Familienversicherung über den Partner. Ist die PKV zu teuer, hilft oft ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer.
Kann ich die gesetzliche Krankenkasse frei wählen?
Ja. Wirst du versicherungspflichtig, wählst du jede Kasse, die an deinem Wohn- oder Arbeitsort geöffnet ist – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Dein Alter und deine Vorerkrankungen spielen keine Rolle.
Was kostet eure Hilfe?
Für dich nichts. Liste, Vergleich und Antrag sind kostenlos. Kommt eine Mitgliedschaft über uns zustande, bekommen wir eine Vergütung von der Krankenkasse – nicht von dir.
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