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Zusatzbeitrag 2026

BKK ProVita: Zusatzbeitrag
3,79 %

Die BKK ProVita erhebt aktuell einen Zusatzbeitrag von 3,79 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % sind das 18,39 % deines beitragspflichtigen Einkommens – die Hälfte davon trägt dein Arbeitgeber.

Mit anderen Kassen vergleichen →

Eckdaten

So steht die BKK ProVita da

Zusatzbeitrag
3,79 %0,89 Prozentpunkte über dem amtlichen Durchschnitt von 2,9 %
Gesamtbeitrag
18,39 %14,6 % allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag
Rang (günstigste zuerst)
Platz 49 von 71unter allen frei wählbaren Kassen
Wählbar
bundesweit

Quelle: Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, abgerufen am 13.10.2026. Beiträge können sich ändern – maßgeblich ist der Wert, den die Kasse festlegt.

Rechenbeispiel

Was ein Wechsel bringen kann

Die günstigste bundesweit wählbare Kasse ist die TUI BKK mit 2,50 %. So viel sparst du als Arbeitnehmer im Jahr, wenn du von der BKK ProVita dorthin wechselst:

Bruttolohn / MonatDein Anteil am Zusatzbeitrag / MonatErsparnis / Jahr
2.500 €47,38 €194 €
3.500 €66,33 €271 €
4.500 €85,28 €348 €
ab 5.812,50 € (Beitragsbemessungsgrenze)110,15 €450 €

Arbeitnehmeranteil (Hälfte des Zusatzbeitrags), gerechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Bei Regionalkassen hängt die Wählbarkeit von deinem Wohn- oder Arbeitsort ab.

Kassenwecker

Deine Kasse sagt dir nicht mehr Bescheid, wenn sie teurer wird. Der Kassenwecker schon.

Seit dem 30. Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren – die Frist für das Sonderkündigungsrecht läuft trotzdem. Mit dem Kassenwecker bekommst du eine E-Mail, sobald sich Zusatzbeitrag oder Leistungen deiner Kasse ändern.

  1. Kasse auswählen
  2. E-Mail-Adresse bestätigen
  3. Bei einer Änderung Bescheid bekommen – mit Link zum Vergleich
Kassenwecker stellen →

Kostenlos und jederzeit abbestellbar. Die Anmeldung läuft über die Seite unseres Vergleichspartners VGK24.

31. Jan.
Kündigungsfrist bei einer Erhöhung zum 1. Januar

Alternativen

Günstigere Kassen als die BKK ProVita

Frei wählbare Kassen mit bundesweiter Öffnung, sortiert nach Zusatzbeitrag. Leistungen und Service unterscheiden sich – vergleiche beides, bevor du wechselst.

  1. TUI BKK2,50 %
  2. hkk2,59 %
  3. Audi BKK2,60 %
  4. Techniker Krankenkasse (TK)2,69 %
  5. WMF BKK2,85 %
Alle Kassen im Überblick →

Häufige Fragen

Fragen zur BKK ProVita

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der BKK ProVita 2026?
Die BKK ProVita erhebt einen Zusatzbeitrag von 3,79 %. Mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 18,39 %, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte teilen.
Kann ich zur BKK ProVita wechseln?
Ja. Die BKK ProVita ist bundesweit geöffnet und muss jeden aufnehmen, der gesetzlich versichert sein kann – ohne Gesundheitsprüfung. Bei deiner bisherigen Kasse musst du in der Regel 12 Monate Mitglied gewesen sein.
Was kann ich tun, wenn die BKK ProVita den Zusatzbeitrag erhöht?
Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht: Kündigen kannst du bis zum Ende des Monats, für den der höhere Beitrag erstmals gilt – ohne die 12 Monate Mindestbindung. Seit dem 30. Juli 2026 muss dich die Kasse über eine Erhöhung nicht mehr gesondert informieren. Der Kassenwecker sagt dir Bescheid.
Wie wechsle ich von der BKK ProVita zu einer günstigeren Kasse?
Du beantragst die Mitgliedschaft einfach bei der neuen Kasse – zum Beispiel über den Vergleichsrechner auf dieser Seite. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung bei der alten. Deinen Arbeitgeber informierst du kurz über den Wechsel; die Mitgliedsbescheinigung läuft elektronisch.
Vergleichsrechner

Beiträge & Leistungen vergleichen

Gib deine Eckdaten ein – du siehst sofort welche Kasse günstiger wäre. Kein Login, keine E-Mail-Adresse nötig.

Hinweis: Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich. Rechtliche Angaben findest du im Impressum, in der Datenschutzerklärung und in der Erstinformation.

Vergütungshinweis: Wir sind als Versicherungsmakler tätig und können eine Vergütung erhalten, wenn durch unsere Vermittlung ein Krankenkassenwechsel zustande kommt. Diese wird von der aufnehmenden Krankenkasse getragen – für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Rankinghinweis: Die Reihenfolge der angezeigten Krankenkassen kann von der Höhe der Vergütung beeinflusst werden. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Krankenkassen.

* Die Ersparnis von bis zu 600 € pro Jahr ist ein Richtwert auf Basis eines Bruttoeinkommens von ca. 5.000 € monatlich und der Differenz zwischen höchstem und niedrigstem Zusatzbeitrag am Markt. Die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem individuellen Einkommen und dem Zusatzbeitrag deiner aktuellen und der gewählten Krankenkasse ab.

* Die Ersparnis von bis zu 600 € pro Jahr ist ein Richtwert auf Basis eines Bruttoeinkommens von ca. 5.000 € monatlich und der Differenz zwischen höchstem und niedrigstem Zusatzbeitrag am Markt. Die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem individuellen Einkommen und dem Zusatzbeitrag deiner aktuellen und der gewählten Krankenkasse ab.

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Transparenz

Warum ist der Vergleich kostenlos?

Der Vergleich und eine eventuelle Beratung sind für dich vollständig kostenfrei. Eine Vergütung erhalten wir ausschließlich dann, wenn es zu einem Krankenkassenwechsel kommt – und zwar von der aufnehmenden Krankenkasse, nicht von dir. Es entstehen dir keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen.

0 €
Kosten für
dich immer
Kein Papierkram
Die neue Kasse kündigt für dich.

Du musst deine alte Krankenkasse nicht selbst kündigen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung komplett. Deinem Arbeitgeber teilst du nur kurz mit, zu welcher Kasse du wechselst – die Mitgliedsbescheinigung übermittelt die neue Kasse ihm dann elektronisch.

Wenige Minuten
Wechsel komplett online – in Minuten.

Der gesamte Wechsel läuft online. Kein Amt, kein Fax, kein Wartezimmer. Der Beitrittsantrag ist in wenigen Minuten online gestellt.

Aufnahmepflicht
Aufnahmepflicht für alle geöffneten Kassen.

Alle bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Betriebliche Kassen können auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein.

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