Krankenkasse günstiger EN

Zum Studium nach Deutschland?
So bist du richtig krankenversichert.

Für die Einschreibung brauchst du einen Nachweis über deine Krankenversicherung. Bist du jünger als 30 und an einer Hochschule eingeschrieben, bist du in der Regel gesetzlich pflichtversichert – für rund 142 bis 161 € im Monat, je nach Krankenkasse. Hier siehst du, was für dich gilt, was vor und nach dem Studium zu beachten ist und wie du online beitrittst.

Welche Versicherung brauchst du?

Krankenversicherung für internationale Studierende: die sechs Fälle

Unter 30 und im Studium eingeschrieben

Dann bist du in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert – egal, woher du kommst. Die Krankenkasse wählst du selbst, die Grundleistungen sind überall gleich.

Im Antrag: „Nein“ (noch nie in Deutschland gesetzlich versichert). Berufsgruppe Student.

Gesetzlich versichert in EU, EWR, Schweiz oder Großbritannien

Dann kann deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. die britische GHIC reichen. Eine deutsche gesetzliche Kasse bestätigt deiner Hochschule, dass du nicht versicherungspflichtig bist. Deine Leistungen richten sich dann nach deiner Versicherung zu Hause. Nimmst du in Deutschland einen Job an, kann sich das ändern.

Versichert in einem Abkommensstaat

Mit Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei und Tunesien gibt es Abkommen zur Krankenversicherung. Mit dem Anspruchsnachweis deiner Kasse zu Hause kann eine deutsche Kasse dich betreuen – das deckt aber oft nur Behandlungen ab, die sofort nötig sind. Prüf genau, ob dir das reicht.

Sprachkurs oder Studienkolleg

Dafür gilt die studentische Pflichtversicherung nicht – auch wenn du am Studienkolleg eingeschrieben bist. Du brauchst meist eine private Versicherung. Beginnst du danach dein Fachstudium und bist unter 30, wechselst du in die gesetzliche Kasse.

30 oder älter – oder Doktorand

Ab 30 und für Promotionsstudierende gibt es keine studentische Pflichtversicherung. Hast du eine Stelle an der Uni über der Minijob-Grenze, bist du über den Job als Arbeitnehmer versichert. Sonst bleibt meist nur eine private Versicherung – wir helfen dir dabei.

Lieber privat versichert?

Unter 30 kannst du dich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Kasse befreien lassen – sie meldet die Befreiung dann an deine Hochschule. Die Befreiung gilt für das ganze Studium und lässt sich nicht widerrufen: Zurück in die gesetzliche Kasse kommst du erst wieder, wenn du zum Beispiel mit einem Job versicherungspflichtig wirst. Private Tarife sind am Anfang oft günstig, Familienangehörige musst du aber einzeln versichern.

Kosten

Was die gesetzliche Krankenversicherung im Studium kostet

Der Beitrag ist für alle Studierenden gleich berechnet – auf Grundlage des BAföG-Bedarfssatzes von 855 € im Monat, nicht nach deinem Einkommen. Den Zusatzbeitrag deiner Kasse zahlst du voll selbst. Bist du jünger als 23, ist die Pflegeversicherung etwas günstiger (30,78 € statt 35,91 €).

Zusatzbeitrag der KasseKrankenversicherungPflegeversicherungZusammen / Monat
2,18 % (günstigste Kasse)106,02 €35,91 €141,93 €
2,9 % (amtlicher Durchschnitt)112,18 €35,91 €148,09 €
4,39 % (teuerste Kasse)124,92 €35,91 €160,83 €

Stand Wintersemester 2026/27: Bemessungsgrundlage 855 € (BAföG-Bedarf), Krankenversicherung 10,22 % = 87,38 € plus Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 35,91 € (kinderlos ab 23; mit Kind weniger). Zusatzbeiträge laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands. Steigt der BAföG-Bedarfssatz, steigt der Beitrag zum folgenden Semester mit. Geplant, aber noch nicht beschlossen: Mit der Pflegereform soll der Zuschlag für Kinderlose ab 2027 auf 0,9 Prozentpunkte steigen – die Pflegeversicherung läge dann bei 38,48 €.

Schritt für Schritt

Vom Visum bis zur Einschreibung

1

Vor der Einreise

Für das Visum brauchst du einen Versicherungsnachweis. Die gesetzliche Versicherung beginnt erst mit dem Semester, frühestens mit der Einschreibung. Für die Zeit davor – Anreise, Wohnungssuche, Sprachkurs – brauchst du meist eine Reise- oder Incoming-Krankenversicherung.

2

Kasse wählen und Antrag stellen

In der Liste unten auf „Antrag“ klicken. Bei „Aktuell gesetzlich versichert?“ wählst du „Nein“, Berufsgruppe Student. Hast du noch keine Adresse in Deutschland, frag bei der Kasse nach, wie du den Antrag stellst.

3

Nachweis an die Hochschule

Die Kasse meldet deinen Versicherungsstatus elektronisch an deine Hochschule. Dafür brauchst du meist die Absendernummer der Hochschule – sie steht auf deren Website.

4

Karte und Ausländerbehörde

Die Gesundheitskarte kommt per Post, dafür fragt die Kasse nach einem Foto. Für deinen Aufenthaltstitel bekommst du von der Kasse eine Mitgliedsbescheinigung.

Gut zu wissen

Familie, Nebenjob und die Zeit nach dem Studium

Familie mitversichern

Wohnen dein Ehe- oder Lebenspartner und deine Kinder bei dir in Deutschland und haben kaum eigenes Einkommen (2026: bis 565 € im Monat, mit Minijob bis 603 €), sind sie in der gesetzlichen Kasse kostenlos mitversichert. In einer privaten Versicherung zahlt jeder einen eigenen Beitrag.

Nebenjob

Arbeitest du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche, bleibst du in der studentischen Versicherung. Für die erlaubte Arbeitszeit gelten im Aufenthaltsrecht eigene Regeln – frag dazu deine Ausländerbehörde.

Nach dem Studium

Die studentische Versicherung endet mit dem Semester, in dem du exmatrikuliert wirst, oder wenn du Deutschland verlässt. Mit einem Job bist du als Arbeitnehmer versichert und wählst die Kasse neu – siehe Neu in Deutschland. Ohne Job geht es automatisch freiwillig weiter, das kostet mindestens rund 270 bis 300 € im Monat.

Unsicher, was für dich gilt? Schreib uns – gern auch auf Englisch. Wir schauen uns deinen Fall kostenlos an.

Kassen mit Online-Antrag

Gesetzliche Krankenkasse für dein Studium wählen

Sortiert nach Zusatzbeitrag – den zahlst du als Student voll selbst. Wähle das Bundesland deiner Hochschule bzw. deines Wohnorts, Regionalkassen nehmen dich nur dort auf. „Antrag“ öffnet den Online-Antrag unseres Partners VGK24 weiter unten auf dieser Seite, die Kasse ist schon ausgewählt.

KrankenkasseZusatzbeitragGesamtbeitragWählbarOnline-Antrag
BKK firmus 2,18 % 16,78 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt Antrag →
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2,47 % 17,07 % Rheinland-Pfalz, Saarland Antrag →
BKK Faber-Castell & Partner 2,48 % 17,08 % Bayern Antrag →
hkk 2,59 % 17,19 % bundesweit Antrag →
Audi BKK 2,60 % 17,20 % bundesweit Antrag →
AOK Bayern 2,69 % 17,29 % Bayern Antrag →
Techniker Krankenkasse (TK) 2,69 % 17,29 % bundesweit Antrag →
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 2,79 % 17,39 % Baden-Württemberg Antrag →
AOK Sachsen-Anhalt 2,89 % 17,49 % Sachsen-Anhalt Antrag →
HEK 2,89 % 17,49 % bundesweit Antrag →
AOK Hessen 2,98 % 17,58 % Hessen Antrag →
AOK Niedersachsen 2,98 % 17,58 % Niedersachsen Antrag →
AOK Baden-Württemberg 2,99 % 17,59 % Baden-Württemberg Antrag →
AOK NordWest 2,99 % 17,59 % Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein Antrag →
BKK Freudenberg 2,99 % 17,59 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen Antrag →
AOK PLUS 3,10 % 17,70 % Sachsen, Thüringen Antrag →
DAK-Gesundheit 3,20 % 17,80 % bundesweit Antrag →
AOK Bremen/Bremerhaven 3,29 % 17,89 % Bremen Antrag →
AOK Rheinland/Hamburg 3,29 % 17,89 % Hamburg, Nordrhein-Westfalen Antrag →
BARMER 3,29 % 17,89 % bundesweit Antrag →
Salus BKK 3,29 % 17,89 % bundesweit Antrag →
BKK EUREGIO 3,39 % 17,99 % Hamburg, Nordrhein-Westfalen Antrag →
IKK gesund plus 3,39 % 17,99 % bundesweit Antrag →
BKK Gildemeister Seidensticker 3,40 % 18,00 % bundesweit Antrag →
BKK Herkules 3,48 % 18,08 % Bayern, Hessen, Niedersachsen Antrag →
R+V BKK 3,49 % 18,09 % bundesweit Antrag →
AOK Nordost 3,50 % 18,10 % Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Antrag →
BKK mkk 3,50 % 18,10 % bundesweit Antrag →
novitas bkk 3,60 % 18,20 % bundesweit Antrag →
BAHN-BKK 3,65 % 18,25 % bundesweit Antrag →
SKD BKK 3,65 % 18,25 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein Antrag →
BIG direkt gesund 3,69 % 18,29 % bundesweit Antrag →
Pronova BKK 3,70 % 18,30 % bundesweit Antrag →
KKH 3,78 % 18,38 % bundesweit Antrag →
Bergische Krankenkasse 3,79 % 18,39 % Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen Antrag →
BKK ProVita 3,79 % 18,39 % bundesweit Antrag →
vivida bkk 3,79 % 18,39 % bundesweit Antrag →
SBK 3,80 % 18,40 % bundesweit Antrag →
IKK classic 3,85 % 18,45 % bundesweit Antrag →
mhplus BKK 3,86 % 18,46 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen Antrag →
IKK Südwest 3,87 % 18,47 % Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Antrag →
BKK Mobil 3,89 % 18,49 % bundesweit Antrag →
BKK VerbundPlus 3,89 % 18,49 % bundesweit Antrag →
BKK melitta hmr 3,90 % 18,50 % Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Antrag →
BKK Pfalz 3,90 % 18,50 % bundesweit Antrag →
Heimat Krankenkasse 3,90 % 18,50 % bundesweit Antrag →
SECURVITA BKK 3,90 % 18,50 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Antrag →
energie-BKK 3,98 % 18,58 % bundesweit Antrag →
BKK Wirtschaft & Finanzen 3,99 % 18,59 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen Antrag →
VIACTIV Krankenkasse 4,19 % 18,79 % bundesweit Antrag →
IKK – Die Innovationskasse 4,30 % 18,90 % bundesweit Antrag →
Knappschaft 4,30 % 18,90 % bundesweit Antrag →
BKK24 4,39 % 18,99 % bundesweit Antrag →

Zusatzbeitrag 2026 laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, abgerufen am 01.11.2026. Aufgeführt sind die 53 Kassen, die wir über unseren Partner VGK24 vermitteln (von 71 frei wählbaren Kassen) – sortiert nach Zusatzbeitrag, nicht nach Vergütung. Alle Kassen findest du in der Gesamtliste. Leistungen unterscheiden sich – vergleich Beitrag und Leistungen, bevor du dich entscheidest.

Online-Antrag & Vergleich

Lieber erst Leistungen vergleichen?

Im Rechner wählst du als Berufsgruppe „Student“ und beim Versicherungsstatus „Nicht versichert“, wenn du noch nie in Deutschland versichert warst. Hast du oben eine Kasse gewählt, erscheint hier ihr Online-Antrag.

Hinweis: Der Vergleich und der Antrag sind kostenlos. Rechtliche Angaben findest du im Impressum, in der Datenschutzerklärung und in der Erstinformation.

Vergütungshinweis: Wir sind als Versicherungsmakler tätig und können eine Vergütung erhalten, wenn durch unsere Vermittlung ein Kassenbeitritt oder -wechsel zustande kommt. Diese wird von der aufnehmenden Krankenkasse getragen – für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Rankinghinweis: Die Reihenfolge der angezeigten Krankenkassen kann von der Höhe der Vergütung beeinflusst werden. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Krankenkassen.

Häufige Fragen

Fragen zur Krankenversicherung für internationale Studierende

Muss ich mich als internationaler Student in Deutschland krankenversichern?
Ja. Ohne Nachweis kannst du dich nicht einschreiben. Unter 30 bist du in der Regel in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung pflichtversichert – es sei denn, du bist in einem EU- oder Abkommensstaat gesetzlich versichert oder lässt dich befreien.
Was kostet die Krankenversicherung für Studierende?
In der gesetzlichen Kasse rund 142 bis 161 € im Monat, je nach Zusatzbeitrag der Kasse – inklusive Pflegeversicherung. Unter 23 ist es etwas weniger. Den Beitrag zahlst du selbst.
Reicht meine Krankenversicherung aus dem Heimatland?
Bei einer gesetzlichen Versicherung in der EU, im EWR, in der Schweiz oder in Großbritannien meist ja – mit EHIC bzw. GHIC. Bei den Abkommensstaaten deckt sie oft nur sofort nötige Behandlungen ab. Private Versicherungen aus dem Ausland reichen in der Regel nicht, wenn du pflichtversichert bist – außer du lässt dich befreien.
Ab wann gilt die gesetzliche Versicherung?
Mit Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung. Für die Zeit davor brauchst du eine andere Absicherung, zum Beispiel eine Incoming-Krankenversicherung.
Ich mache erst einen Sprachkurs oder das Studienkolleg – was gilt?
Dann bist du nicht in der studentischen Pflichtversicherung, auch wenn du am Studienkolleg eingeschrieben bist. Du brauchst meist eine private Versicherung. Mit Beginn des Fachstudiums wechselst du – unter 30 – in die gesetzliche Kasse.
Ich bin über 30 oder Doktorand – kann ich in die gesetzliche Kasse?
Als Student ab 30 und als Doktorand in der Regel nicht. Arbeitest du an der Uni über der Minijob-Grenze, bist du über die Stelle als Arbeitnehmer versichert. Sonst bleibt meist eine private Versicherung.
Kann ich meine Familie mitversichern?
Ja, in der gesetzlichen Kasse – wenn dein Partner und deine Kinder bei dir in Deutschland wohnen und kaum eigenes Einkommen haben. Dann ist das kostenlos.
Was kostet eure Hilfe?
Für dich nichts. Liste, Vergleich und Antrag sind kostenlos. Kommt eine Mitgliedschaft über uns zustande, bekommen wir eine Vergütung von der Krankenkasse – nicht von dir.
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