Krankenkasse günstiger EN

Zum ersten Mal gesetzlich versichern?
Such dir deine Krankenkasse selbst aus.

Erster Job, Studium, neu in Deutschland oder zurück aus der privaten Krankenversicherung: In den meisten Fällen darfst du deine Krankenkasse frei wählen – und beim Zusatzbeitrag liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse rund 2,2 Prozentpunkte. Hier siehst du die Kassen mit ihrem Beitrag und stellst den Antrag direkt online. Kostenlos und ohne Vergleich vorab.

Was trifft auf dich zu?

Sechs typische Fälle – und was du im Antrag angibst

Im Online-Antrag fragt unser Partner VGK24 zuerst: „Aktuell gesetzlich versichert?“ Wichtig: Wer bisher über Eltern oder Ehepartner familienversichert war, ist gesetzlich versichert – dann wählst du „Ja“ und gibst deren Kasse an.

Ausbildung oder erster Job

Beginnst du eine Ausbildung mit Vergütung oder einen Job über der Minijob-Grenze, endet die Familienversicherung über deine Eltern. Ab dann bist du selbst pflichtversichert – und wählst die Kasse frei. Ein Minijob allein ändert daran nichts.

Im Antrag: „Ja“, dazu die Kasse deiner Eltern. Berufsgruppe Azubi oder Arbeitnehmer.

Mehr für Berufseinsteiger →

Studium ab 25: eigene Krankenversicherung

Mit 25 endet die Familienversicherung (nach Wehr- oder Freiwilligendienst bis zu zwölf Monate später). Dann wirst du in der Regel als Student oder Studentin selbst pflichtversichert – längstens bis 30 – und wählst die Kasse frei. Den Beitrag zahlst du allein, eine günstige Kasse lohnt sich doppelt.

Im Antrag: „Ja“, dazu die bisherige Kasse. Berufsgruppe Student.

Kosten und Fristen im Studium →

Neu in Deutschland: Krankenkasse für den ersten Job

Wer hier angestellt arbeitet und unter der Versicherungspflichtgrenze verdient (2026: 77.400 € im Jahr), ist gesetzlich pflichtversichert. Du suchst dir die Kasse selbst aus und sagst sie deinem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen – sonst meldet er dich bei einer Kasse seiner Wahl an. Verdienst du mehr, kannst du bei deinem ersten Job in Deutschland innerhalb von drei Monaten freiwillig beitreten. Eine Sozialversicherungsnummer brauchst du vorher nicht, sie wird bei der ersten Anmeldung vergeben.

Im Antrag: „Nein“. Berufsgruppe Arbeitnehmer.

Alles für den Start in Deutschland →

Internationale Studierende

Für die Einschreibung braucht deine Hochschule einen Nachweis über deine Krankenversicherung – die Kasse schickt ihn elektronisch. Bist du in einem EU-Land gesetzlich versichert, kann deine Europäische Krankenversicherungskarte reichen. Die studentische Pflichtversicherung gilt erst ab der Einschreibung und längstens bis 30 – für Sprachkurs oder Studienkolleg brauchst du meist eine private Versicherung.

Im Antrag: „Nein“. Berufsgruppe Student.

Von der PKV zurück in die gesetzliche Kasse

Zurück geht es vor allem, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst – etwa weil dein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt (2026: 77.400 € im Jahr) oder du Arbeitslosengeld bekommst. Bürgergeld reicht dafür nicht. Ab 55 ist der Weg zurück in der Regel versperrt.

Im Antrag: „Nein“. Berufsgruppe nach deiner Tätigkeit.

Unsicher, ob du zurückkannst? Schreib uns →

Familienversicherung endet

Zum Beispiel nach einer Scheidung, wenn dein eigenes Einkommen über die Grenze der Familienversicherung steigt oder dein Partner in die private Versicherung wechselt. Beginnst du dabei einen Job oder ein Studium, wählst du die Kasse frei. Sonst wirst du automatisch freiwilliges Mitglied bei der bisherigen Kasse – frei wählen kannst du dann nicht sofort.

Im Antrag (mit Job oder Studium): „Ja“, dazu die bisherige Kasse.

Sonderfälle, bei denen du nicht frei wählst

  • Hauptberuflich selbstständig und noch nie gesetzlich versichert? Dann kommst du in der Regel nicht in eine gesetzliche Kasse. Schau dir die private Krankenversicherung an.
  • Nach einem Auslandsaufenthalt ohne neuen Job zurück? Dann bist du meist wieder bei der Kasse versichert, bei der du zuletzt warst. Mit neuem Job wählst du frei.
  • Familienversicherung endet ohne Job oder Studium? Dann geht es als freiwillige Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse weiter (siehe oben).
  • Beamtin oder Beamter? Dann bist du meist privat versichert, ergänzend zur Beihilfe.

Unsicher, was für dich gilt? Schreib uns – wir schauen uns deinen Fall kostenlos an.

Kassen mit Online-Antrag

Kasse wählen, Antrag direkt stellen

Sortiert nach Zusatzbeitrag. Wähle dein Bundesland – Regionalkassen nehmen dich nur auf, wenn du dort wohnst oder arbeitest. „Antrag“ öffnet den Online-Antrag unseres Partners VGK24 weiter unten auf dieser Seite, die Kasse ist schon ausgewählt.

KrankenkasseZusatzbeitragGesamtbeitragWählbarOnline-Antrag
BKK firmus 2,18 % 16,78 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt Antrag →
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2,47 % 17,07 % Rheinland-Pfalz, Saarland Antrag →
BKK Faber-Castell & Partner 2,48 % 17,08 % Bayern Antrag →
hkk 2,59 % 17,19 % bundesweit Antrag →
Audi BKK 2,60 % 17,20 % bundesweit Antrag →
AOK Bayern 2,69 % 17,29 % Bayern Antrag →
Techniker Krankenkasse (TK) 2,69 % 17,29 % bundesweit Antrag →
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 2,79 % 17,39 % Baden-Württemberg Antrag →
AOK Sachsen-Anhalt 2,89 % 17,49 % Sachsen-Anhalt Antrag →
HEK 2,89 % 17,49 % bundesweit Antrag →
AOK Hessen 2,98 % 17,58 % Hessen Antrag →
AOK Niedersachsen 2,98 % 17,58 % Niedersachsen Antrag →
AOK Baden-Württemberg 2,99 % 17,59 % Baden-Württemberg Antrag →
AOK NordWest 2,99 % 17,59 % Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein Antrag →
BKK Freudenberg 2,99 % 17,59 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen Antrag →
AOK PLUS 3,10 % 17,70 % Sachsen, Thüringen Antrag →
DAK-Gesundheit 3,20 % 17,80 % bundesweit Antrag →
AOK Bremen/Bremerhaven 3,29 % 17,89 % Bremen Antrag →
AOK Rheinland/Hamburg 3,29 % 17,89 % Hamburg, Nordrhein-Westfalen Antrag →
BARMER 3,29 % 17,89 % bundesweit Antrag →
Salus BKK 3,29 % 17,89 % bundesweit Antrag →
BKK EUREGIO 3,39 % 17,99 % Hamburg, Nordrhein-Westfalen Antrag →
IKK gesund plus 3,39 % 17,99 % bundesweit Antrag →
BKK Gildemeister Seidensticker 3,40 % 18,00 % bundesweit Antrag →
BKK Herkules 3,48 % 18,08 % Bayern, Hessen, Niedersachsen Antrag →
R+V BKK 3,49 % 18,09 % bundesweit Antrag →
AOK Nordost 3,50 % 18,10 % Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Antrag →
BKK mkk 3,50 % 18,10 % bundesweit Antrag →
novitas bkk 3,60 % 18,20 % bundesweit Antrag →
BAHN-BKK 3,65 % 18,25 % bundesweit Antrag →
SKD BKK 3,65 % 18,25 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein Antrag →
BIG direkt gesund 3,69 % 18,29 % bundesweit Antrag →
Pronova BKK 3,70 % 18,30 % bundesweit Antrag →
KKH 3,78 % 18,38 % bundesweit Antrag →
Bergische Krankenkasse 3,79 % 18,39 % Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen Antrag →
BKK ProVita 3,79 % 18,39 % bundesweit Antrag →
vivida bkk 3,79 % 18,39 % bundesweit Antrag →
SBK 3,80 % 18,40 % bundesweit Antrag →
IKK classic 3,85 % 18,45 % bundesweit Antrag →
mhplus BKK 3,86 % 18,46 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen Antrag →
IKK Südwest 3,87 % 18,47 % Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Antrag →
BKK Mobil 3,89 % 18,49 % bundesweit Antrag →
BKK VerbundPlus 3,89 % 18,49 % bundesweit Antrag →
BKK melitta hmr 3,90 % 18,50 % Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Antrag →
BKK Pfalz 3,90 % 18,50 % bundesweit Antrag →
Heimat Krankenkasse 3,90 % 18,50 % bundesweit Antrag →
SECURVITA BKK 3,90 % 18,50 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Antrag →
energie-BKK 3,98 % 18,58 % bundesweit Antrag →
BKK Wirtschaft & Finanzen 3,99 % 18,59 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen Antrag →
VIACTIV Krankenkasse 4,19 % 18,79 % bundesweit Antrag →
IKK – Die Innovationskasse 4,30 % 18,90 % bundesweit Antrag →
Knappschaft 4,30 % 18,90 % bundesweit Antrag →
BKK24 4,39 % 18,99 % bundesweit Antrag →

Zusatzbeitrag 2026 laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, abgerufen am 01.11.2026. Aufgeführt sind die 53 Kassen, die wir über unseren Partner VGK24 vermitteln (von 71 frei wählbaren Kassen) – sortiert nach Zusatzbeitrag, nicht nach Vergütung. Alle Kassen findest du in der Gesamtliste. Leistungen unterscheiden sich – vergleich Beitrag und Leistungen, bevor du dich entscheidest.

So läuft der Antrag

In 4 Schritten zur eigenen Kasse

1

Kasse auswählen

In der Liste oben auf „Antrag“ klicken. Die Kasse ist im Antrag schon eingetragen.

2

Drei kurze Fragen

Berufsgruppe, ob du aktuell gesetzlich versichert bist und – wenn ja – bei welcher Kasse.

3

Online-Antrag ausfüllen

Persönliche Daten, Adresse, Versicherungsdaten und Tätigkeit. Bisherige Kasse? Die neue Kasse kündigt dort für dich.

4

Bestätigung und Karte

Die Mitgliedsbescheinigung geht elektronisch an deinen Arbeitgeber bzw. deine Hochschule. Die Gesundheitskarte kommt per Post – dafür fragt die Kasse nach einem Foto.

Online-Antrag & Vergleich

Lieber erst vergleichen?

Der Rechner zeigt Beiträge und Leistungen für dein Einkommen. Bist du noch nicht gesetzlich versichert, wähl beim Versicherungsstatus „Nicht versichert“ – familienversichert zählt als „Gesetzlich versichert“. Hast du oben eine Kasse gewählt, erscheint hier ihr Online-Antrag.

Hinweis: Der Vergleich und der Antrag sind kostenlos. Rechtliche Angaben findest du im Impressum, in der Datenschutzerklärung und in der Erstinformation.

Vergütungshinweis: Wir sind als Versicherungsmakler tätig und können eine Vergütung erhalten, wenn durch unsere Vermittlung ein Kassenbeitritt oder -wechsel zustande kommt. Diese wird von der aufnehmenden Krankenkasse getragen – für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Rankinghinweis: Die Reihenfolge der angezeigten Krankenkassen kann von der Höhe der Vergütung beeinflusst werden. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Krankenkassen.

Häufige Fragen

Fragen zur ersten eigenen Kasse

Darf ich meine Krankenkasse selbst aussuchen?
In den meisten Fällen ja. Wer versicherungspflichtig wird – etwa mit Ausbildung, Job, Studium oder Arbeitslosengeld –, wählt seine Kasse frei. Bundesweit geöffnete Kassen müssen dich aufnehmen, Regionalkassen, wenn du in ihrem Gebiet wohnst oder arbeitest – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Ausnahmen: Betriebsbezogene Kassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Unternehmen auf. Und wer nach dem Ende der Familienversicherung oder nach einer Zeit ohne Versicherung automatisch bei der bisherigen Kasse weiterversichert wird, kann nicht sofort frei wählen.
Ich war über meine Eltern versichert – bin ich „gesetzlich versichert“?
Ja. Die Familienversicherung ist eine gesetzliche Versicherung. Im Antrag wählst du deshalb „Ja, gesetzlich versichert“ und gibst die Kasse deiner Eltern an. „Nein“ ist für alle, die bisher privat, im Ausland oder gar nicht versichert waren.
Was passiert, wenn ich keine Kasse wähle?
Als Beschäftigter musst du deinem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht – meist dem ersten Arbeitstag – sagen, bei welcher Kasse du bist. Tust du das nicht, meldet er dich an – bei der Kasse, bei der du zuletzt versichert warst, sonst bei einer Kasse seiner Wahl. Die ist nicht unbedingt die günstigste.
Warum stehen hier nicht alle Kassen?
Den Online-Antrag bieten wir für die Kassen an, die wir über unseren Partner VGK24 vermitteln. Hier fehlen vor allem betriebsbezogene Kassen und einige Betriebskrankenkassen. Alle Kassen mit ihrem Zusatzbeitrag findest du in der Gesamtliste – bei den übrigen beantragst du die Mitgliedschaft direkt bei der Kasse.
Welche Unterlagen brauche ich?
Personalausweis oder Reisepass, deine Adresse und – falls vorhanden – die Sozialversicherungsnummer. Für die Gesundheitskarte fragt die Kasse nach einem Foto. Wer aus einer anderen Versicherung kommt, legt oft einen Nachweis über die bisherige Versicherung bei.
Kann ich die Kasse später wechseln?
Ja. Nach 12 Monaten Mitgliedschaft kannst du jederzeit wechseln. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst früher gehen.
Was kostet das?
Für dich nichts. Liste, Vergleich und Antrag sind kostenlos. Kommt eine Mitgliedschaft über uns zustande, bekommen wir eine Vergütung von der Krankenkasse – nicht von dir.
Jetzt kostenlos vergleichen