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Krankenkassen-News:
Was sich bei deinem Beitrag ändert

Welche Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag senkt oder erhöht, welche Gesetze kommen und was das in Euro für dich heißt – kurz erklärt, die neueste Meldung steht oben.

· Pflegeversicherung · geplant

Pflegeversicherung 2027: Kinderlosenzuschlag soll auf 0,9 Prozentpunkte steigen

Kinderlose sollen ab 2027 mehr für die Pflegeversicherung zahlen: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf einer Pflegereform beschlossen. Danach soll der Zuschlag für Kinderlose ab dem 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Kinderlose würden dann 4,5 % statt 4,2 % zahlen; für Eltern bleibt der Beitragssatz bei 3,6 %. Den Zuschlag tragen Kinderlose allein, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht.

Was das in Euro heißt (nur der Zuschlag, Kinderlose, pro Monat): bei 3.000 € brutto 9 € mehr, bei 4.000 € 12 € mehr, bei 5.000 € 15 € mehr. Außerdem sieht der Entwurf vor, die Beitragsgrenze in der Pflegeversicherung um 300 € im Monat anzuheben – bei hohen Einkommen kommt dann noch mehr dazu.

Noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen; die Beträge können sich bis dahin ändern. Der Pflegebeitrag ist bei allen Kassen gleich – sparen kannst du nur beim Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Quelle: ZDFheute zum Kabinettsbeschluss · eigene Rechnung

· Vergleichsrechner

Krankenkassenvergleich mit Pflegebeitrag: Kranken- und Pflegeversicherung zusammen sehen

Im Krankenkassenvergleich auf unserer Seite kannst du jetzt auch deinen Beitrag zur Pflegeversicherung sehen. Tippe im Ergebnis bei einer Kasse auf „+ Pflegeversicherung berechnen“ und gib Geburtsjahr und Kinder an. Dann zeigt der Rechner den Pflegebeitrag und die Summe aus Kranken- und Pflegeversicherung – also das, was du wirklich im Monat zahlst.

Berücksichtigt werden der Zuschlag für Kinderlose, der Abschlag ab dem zweiten Kind und der höhere Arbeitnehmeranteil in Sachsen. Der Pflegebeitrag ist bei allen Kassen gleich hoch; die Reihenfolge der Kassen ändert sich dadurch nicht.

Zum Vergleichsrechner

· Zusatzbeitrag · Senkung

BKK Herkules Zusatzbeitrag 2026: Senkung auf 3,48 % zum 1. Oktober

Die BKK Herkules hat ihren Zusatzbeitrag zum 1. Oktober 2026 um 0,9 Prozentpunkte auf 3,48 % gesenkt. Wählbar ist sie in Bayern, Hessen und Niedersachsen. Bei 4.000 € brutto zahlen Mitglieder damit 18 € weniger im Monat als vorher – ihr Anteil.

Gut zu wissen: Eine Senkung gibt kein Sonderkündigungsrecht – das gibt es nur, wenn eine Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht. Wer zur BKK Herkules wechseln will, kann das wie immer nach 12 Monaten in der bisherigen Kasse. Der amtliche Durchschnitt liegt bei 2,9 %; Leistungen unterscheiden sich, also vergleich beides.

Quelle: BKK Herkules · BKK Herkules auf unserer Kassenseite

Vergleichsrechner

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Gib deine Eckdaten ein – du siehst sofort welche Kasse günstiger wäre. Kein Login, keine E-Mail-Adresse nötig.

Hinweis: Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich. Rechtliche Angaben findest du im Impressum, in der Datenschutzerklärung und in der Erstinformation.

Vergütungshinweis: Wir sind als Versicherungsmakler tätig und können eine Vergütung erhalten, wenn durch unsere Vermittlung ein Krankenkassenwechsel zustande kommt. Diese wird von der aufnehmenden Krankenkasse getragen – für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Rankinghinweis: Die Reihenfolge der angezeigten Krankenkassen kann von der Höhe der Vergütung beeinflusst werden. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Krankenkassen.

Transparenz

Warum ist der Vergleich kostenlos?

Der Vergleich und eine eventuelle Beratung sind für dich vollständig kostenfrei. Eine Vergütung erhalten wir ausschließlich dann, wenn es zu einem Krankenkassenwechsel kommt – und zwar von der aufnehmenden Krankenkasse, nicht von dir. Es entstehen dir keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen.

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Die neue Kasse kündigt für dich.

Du musst deine alte Krankenkasse nicht selbst kündigen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung komplett. Deinem Arbeitgeber teilst du nur kurz mit, zu welcher Kasse du wechselst – die Mitgliedsbescheinigung übermittelt die neue Kasse ihm dann elektronisch.

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Der gesamte Wechsel läuft online. Kein Amt, kein Fax, kein Wartezimmer. Der Beitrittsantrag ist in wenigen Minuten online gestellt.

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Aufnahmepflicht für alle geöffneten Kassen.

Alle bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Betriebliche Kassen können auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein.

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