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Krankenversicherung 2027
Was sich ändert – und was du jetzt tun kannst.

Ab Januar zahlst du bei Rezepten, im Krankenhaus und beim Zahnersatz mehr selbst, Homöopathie zahlt keine Kasse mehr, und die Beitragsgrenzen steigen. Gleich bleibt: Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest – und da kannst du sparen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Änderungen 2027 auf einen Blick

Zuzahlungen steigen um die Hälfte

Für Medikamente zahlst du weiter 10 % des Preises, aber mindestens 7,50 € statt 5 € und höchstens 15 € statt 10 €. Im Krankenhaus 15 € statt 10 € pro Tag, bei Physiotherapie und Co. 15 € statt 10 € je Verordnung plus 10 % der Kosten.

Weniger Zuschuss für Zahnersatz

Der Festzuschuss sinkt von 60 % auf 50 % der Regelversorgung, mit Bonusheft auf 60 % (nach fünf Jahren) bzw. 65 % (nach zehn Jahren). Für Pläne, die deine Kasse noch 2026 bewilligt, gelten die alten Sätze.

Homöopathie nur noch privat

Homöopathische und anthroposophische Mittel und Leistungen zahlen die Kassen ab 2027 gar nicht mehr – auch nicht als Extra-Leistung. Pflanzliche Arzneimittel sind davon nicht betroffen.

Höhere Beitragsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 6.375 € im Monat, die Versicherungspflichtgrenze auf 84.150 € im Jahr – mit einer Bestandsgrenze von 80.550 € für privat Versicherte. Wer gut verdient, zahlt mehr. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Zusatzbeitrag: Durchschnitt 2,9 %

Der amtliche Durchschnitt bleibt 2027 bei 2,9 %. Was du zahlst, entscheidet deine Kasse – die meisten legen ihren Beitrag im November und Dezember fest. Schon heute reicht die Spanne von 2,18 % bis 4,39 %.

Krankengeld: neue Regeln

Selbstständige, die Krankengeld per Wahlerklärung wählen, warten ab 2027 erst drei Monate – außer sie erklären es innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Mitgliedschaft. Endet dein Job während der Krankheit, gibt es danach 60 % des Nettos, mit Kind 67 %.

Zeitleiste

Was wann gilt

Die meisten Änderungen kommen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (verkündet im Juli 2026), die Beitragsgrenzen aus der Rechengrößenverordnung 2027. Alles gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich – außer dem Zusatzbeitrag.

  1. Seit 30. Juli 2026

    • Deine Kasse muss dich über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags nicht mehr anschreiben. Der Bundestag will die Pflicht wieder einführen, der Bundesrat muss noch beraten.
    • Hilfsmittel zum Verbrauch, etwa Inkontinenzmaterial: höchstens 15 € statt 10 € Zuzahlung im Monat.
  2. 1. Januar 2027

    • Höhere Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhaus, Heilmittel und häusliche Krankenpflege.
    • Niedrigerer Festzuschuss für Zahnersatz: 50 % statt 60 %, mit Bonusheft 60 % bzw. 65 %.
    • Keine Homöopathie und Anthroposophie mehr auf Kassenkosten.
    • Beitragsbemessungsgrenze 6.375 € im Monat, Versicherungspflichtgrenze 84.150 € im Jahr (Bundesrat steht aus).
    • Neue Zusatzbeiträge der Kassen. Erhöht deine Kasse zum 1. Januar, kannst du bis 31. Januar 2027 kündigen.
    • Krankengeld: drei Monate Wartezeit nach der Wahlerklärung für Selbstständige; 60 % bzw. 67 % des Nettos, wenn der Job während der Krankheit endet.
    • Geplant, noch nicht beschlossen: höherer Pflegezuschlag für Kinderlose (0,9 statt 0,6 Prozentpunkte).
  3. 1. Januar 2028

    • Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten, wenn dein Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei bei dir mitversichert ist – mit Ausnahmen, etwa für Eltern von Kindern unter 12.
    • Teilweise Krankschreibung (25, 50 oder 75 % der Arbeitszeit), nur mit Zustimmung von dir und deinem Arbeitgeber – laut Gesetz ab 1. Januar 2028. Der Bundestag hat beschlossen, den Start auf 1. Juli 2028 zu verschieben, der Bundesrat muss noch zustimmen.
    • Vor einer geplanten Hüft- oder Wirbelsäulen-OP brauchst du eine Zweitmeinung, sonst zahlt die Kasse nicht. Weitere Eingriffe folgen ab 2029.
  4. 1. Juli 2028

    • Der Partner-Zuschlag gilt auch für die gesetzliche Rente.
Mehrkosten-Rechner

Was kostet dich 2027 mehr?

Gib dein Gehalt und grob ein, was du im Jahr brauchst. Der Rechner zeigt, was die höhere Beitragsgrenze und die höheren Zuzahlungen dich kosten – und was ein Wechsel spart.

Höhere Beitragsgrenze–

Höhere Zuzahlungen–

Mehr im Jahr 2027–

Wechsel von 2,9 % auf 2,18 % Zusatzbeitrag spart dir–

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Nur dein Anteil als Angestellte oder Angestellter, im Jahr, vor Steuern, ohne Gewähr. Beitragsgrenze: Kranken- (14,6 % + 2,9 %) und Pflegeversicherung (3,6 %, mit Kindern) auf den Teil zwischen 5.812,50 € und 6.375 €, je zur Hälfte. Rezepte: je 2,50 € mehr (Mittel bis 75 €; bei teureren bis 5 € mehr). Krankenhaus: 5 € mehr pro Tag, höchstens 28 Tage. Heilmittel: 5 € mehr je Verordnung. Zuzahlungen höchstens 2 % deiner Bruttoeinnahmen im Jahr, bei chronisch Kranken 1 % – das rechnet der Rechner nicht mit. Ersparnis: 0,72 Prozentpunkte Unterschied, dein halber Anteil bis zur neuen Beitragsgrenze; regionale Kassen sind nicht überall wählbar.

Jetzt handeln

Was du noch 2026 tun kannst

Zahnersatz: Plan noch 2026 bewilligen lassen

Entscheidend ist die Bewilligung durch die Kasse, nicht der Behandlungstermin. Lass dir den Heil- und Kostenplan rechtzeitig erstellen und reich ihn ein. Ein bewilligter Plan gilt in der Regel sechs Monate.

Zusatzbeitrag im Dezember prüfen

Weil die Kasse dich nicht mehr anschreiben muss, schau selbst nach, was sie ab Januar verlangt. Erhöht sie, kannst du bis 31. Januar 2027 kündigen – auch ohne 12 Monate Mitgliedschaft. Bist du schon 12 Monate dabei, kannst du jederzeit wechseln.

Zusatzbeiträge aller Kassen →

Quittungen sammeln

Mehr als 2 % deiner jährlichen Bruttoeinnahmen musst du nicht zuzahlen, bei chronischen Krankheiten 1 %. Mit den höheren Zuzahlungen erreichen mehr Menschen diese Grenze. Heb die Belege auf und beantrage die Befreiung bei deiner Kasse.

Belastungsgrenze berechnen →

Selbstständig: Krankengeld rechtzeitig wählen

Ab 2027 wirkt die Wahlerklärung für Krankengeld meist erst nach drei Monaten. Willst du Krankengeld und hast es noch nicht gewählt, sprich mit deiner Kasse, ob du die Erklärung noch 2026 abgibst.

Krankenversicherung für Selbstständige →

Privat versichert: Gehalt 2027 prüfen

Verdienst du 2027 nicht mehr als 80.550 €, wirst du wieder gesetzlich versichert. Befreien lassen kannst du dich bis 31. März 2027 – unwiderruflich.

Von der PKV zurück in die GKV →

Partner mitversichert? Früh planen

Ab 2028 kostet die Familienversicherung des Partners einen Zuschlag – bei 4.000 € brutto rund 100 € im Monat. Prüf, ob eine Ausnahme gilt – oder ob sich für deinen Partner ein eigener versicherungspflichtiger Job lohnt (ein Minijob allein reicht nicht).

Alle Details zum Zuschlag →
Vergleich & Online-Antrag

Beim Zusatzbeitrag sparen

Zuzahlungen und Grenzen sind überall gleich – der Zusatzbeitrag nicht. Im Rechner vergleichst du Beitrag und Leistungen der Kassen und stellst direkt den Antrag.

Hinweis: Der Vergleich und der Antrag sind kostenlos. Rechtliche Angaben findest du im Impressum, in der Datenschutzerklärung und in der Erstinformation.

Vergütungshinweis: Wir sind als Versicherungsmakler tätig und können eine Vergütung erhalten, wenn durch unsere Vermittlung ein Kassenbeitritt oder -wechsel zustande kommt. Diese wird von der aufnehmenden Krankenkasse getragen – für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Rankinghinweis: Die Reihenfolge der angezeigten Krankenkassen kann von der Höhe der Vergütung beeinflusst werden. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Krankenkassen.

Häufige Fragen

Fragen zur Krankenversicherung 2027

Was ändert sich 2027 bei der Krankenkasse?
Ab 1. Januar 2027 steigen die Zuzahlungen um rund die Hälfte, der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 % auf 50 %, Homöopathie wird nicht mehr bezahlt, und die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 6.375 € im Monat. Außerdem legen die Kassen ihre Zusatzbeiträge neu fest.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag 2027?
Der amtliche Durchschnitt liegt 2027 bei 2,9 %, wie 2026. Das ist eine Rechengröße, kein Preis: Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest, meist im November und Dezember. 2026 reicht die Spanne von 2,18 % bis 4,39 %.
Wie viel kostet ein Rezept ab 2027?
10 % des Preises, mindestens 7,50 € und höchstens 15 € – nie mehr, als das Mittel kostet. Ein Medikament für 30 € kostet dich 7,50 € statt 5 €, eines für 200 € 15 € statt 10 €.
Lohnt es sich, Zahnersatz noch 2026 machen zu lassen?
Ja, wenn er ohnehin ansteht. Wichtig ist, dass deine Kasse den Heil- und Kostenplan noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt – dann gelten die alten Zuschüsse. Der Zahnersatz muss danach meist innerhalb von sechs Monaten eingesetzt werden.
Kann ich wechseln, wenn meine Kasse 2027 teurer wird?
Ja. Erhöht deine Kasse ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027, kannst du bis 31. Januar 2027 kündigen, auch ohne 12 Monate Mitgliedschaft. Du stellst einfach den Antrag bei der neuen Kasse, sie kümmert sich um die Kündigung.
Muss mich meine Kasse über eine Erhöhung informieren?
Seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr. Der Bundestag hat beschlossen, die Pflicht wieder einzuführen, der Bundesrat muss noch beraten. Bis dahin solltest du im Dezember selbst nachsehen, was deine Kasse ab Januar verlangt.
Steigt 2027 auch der Pflegebeitrag?
Geplant ist, dass Kinderlose 0,9 statt 0,6 Prozentpunkte Zuschlag zahlen, also 4,5 % statt 4,2 %. Für Eltern soll es bei 3,6 % bleiben. Beschlossen ist das noch nicht. Der Pflegebeitrag ist bei allen Kassen gleich.
Was kostet eure Hilfe?
Für dich nichts. Vergleich und Antrag sind kostenlos. Kommt eine Mitgliedschaft über uns zustande, bekommen wir eine Vergütung von der Krankenkasse – nicht von dir.

Quellen: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 · Bundesregierung: Rechengrößen 2027 (Kabinettsbeschluss 07.10.2026) · Bundesgesundheitsministerium: durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2027 (30.10.2026) · Haufe: Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027 · Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands · eigene Rechnung, ohne Gewähr. Alle Meldungen mit Links findest du in unseren News. Stand: 4. November 2026.