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Zuzahlungsbefreiung
Mehr als 2 % deines Einkommens zahlst du nicht zu.

Für Rezepte, Physiotherapie, Krankenhaus und Hilfsmittel gibt es eine Obergrenze: 2 % der Bruttoeinnahmen deines Haushalts im Jahr, bei chronischen Krankheiten 1 %. Alles darüber bekommst du von deiner Krankenkasse zurück – du musst es nur beantragen. Ab 2027 steigen die Zuzahlungen, dann erreichen mehr Menschen die Grenze.

Das Wichtigste in Kürze

So funktioniert die Belastungsgrenze

2 % – für alle

Zusammen zahlt dein Haushalt im Kalenderjahr höchstens 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu. Gezählt werden die Einnahmen von dir und den Angehörigen, die mit dir zusammenleben – etwa Lohn, Rente oder Mieteinnahmen.

1 % – bei chronischen Krankheiten

Bist du wegen derselben Krankheit seit mindestens einem Jahr mindestens einmal im Quartal in ärztlicher Behandlung und gilt eine weitere Voraussetzung – etwa Pflegegrad 3, ein Grad der Behinderung ab 60 oder eine dauerhaft nötige Behandlung –, sinkt die Grenze auf 1 %. Das bescheinigt deine Ärztin oder dein Arzt.

Freibeträge für die Familie

Lebt dein Ehe- oder Lebenspartner mit dir zusammen, werden 2026 vorher 7.119 € abgezogen, für jedes Kind 9.756 €. Dadurch liegt die Grenze für Familien deutlich niedriger.

Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe

Dann zählt nur der Regelsatz: 2026 zahlst du höchstens 135,12 € im Jahr zu, bei chronischen Krankheiten 67,56 €. Das gilt für die ganze Bedarfsgemeinschaft.

Was zählt – und was nicht

Es zählen die gesetzlichen Zuzahlungen: Medikamente, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus, Reha, Fahrkosten, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe. Nicht dazu gehören der Eigenanteil beim Zahnersatz, Brillen, selbst gekaufte rezeptfreie Mittel, Mehrkosten über dem Festbetrag und private Leistungen.

Gilt bei jeder Kasse gleich

Zuzahlungen, Belastungsgrenze und Freibeträge sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen grundsätzlich nichts zu, außer bei Fahrkosten.

Belastungsgrenze berechnen

Wie viel musst du höchstens zuzahlen?

Gib die Bruttoeinnahmen deines Haushalts im Jahr ein – alles zusammen, was du und dein Partner verdienen oder an Rente bekommt. Der Rechner zieht die Freibeträge ab und zeigt deine Grenze für 2026.

Anrechenbares Einkommen–

Deine Belastungsgrenze 2026–

Das sind im Monat etwa–

So holst du dir Geld zurück →

Ohne Gewähr. Werte 2026: Freibetrag Partner 15 % der jährlichen Bezugsgröße (47.460 €) = 7.119 €, je Kind 9.756 € (Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG), Bürgergeld/Grundsicherung/Sozialhilfe: Regelbedarf 563 € × 12. Welche Einnahmen genau zählen und ob du als chronisch krank giltst, entscheidet deine Krankenkasse. Für 2027 ändern sich Bezugsgröße und Freibeträge.

Schritt für Schritt

So bekommst du die Befreiung

  1. 1. Quittungen sammeln

    • Heb alle Belege über Zuzahlungen auf – mit deinem Namen. Viele Apotheken drucken dir auf Wunsch eine Jahresübersicht aus, wenn du dort Kundenkarte oder Quittungsheft nutzt.
    • Auch Belege deiner Familie im Haushalt zählen mit.
  2. 2. Antrag bei deiner Krankenkasse

    • Ist die Grenze erreicht, stellst du den Antrag mit den Quittungen und einem Nachweis über die Einnahmen, etwa Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder Steuerbescheid. Die meisten Kassen haben dafür ein Formular, oft auch online.
    • Bei chronischen Krankheiten kommt die Bescheinigung deiner Ärztin oder deines Arztes dazu.
  3. 3. Geld zurück und befreit bis Jahresende

    • Die Kasse erstattet, was du über der Grenze gezahlt hast, und stellt dir eine Befreiung für den Rest des Jahres aus. Die zeigst du in Apotheke und Praxis vor.
    • Die Befreiung gilt immer für ein Kalenderjahr – im neuen Jahr beantragst du sie wieder.
  4. Tipp: Vorauszahlen oder später erstatten lassen

    • Weißt du schon, dass du die Grenze sicher erreichst – etwa bei einer chronischen Krankheit –, kannst du bei vielen Kassen den Grenzbetrag zu Jahresbeginn vorab zahlen und bist sofort befreit.
    • Hast du die Grenze in einem früheren Jahr überschritten, kannst du die Erstattung auch nachträglich beantragen. Ansprüche verjähren in der Regel nach vier Jahren.

Ab 2027 zahlst du mehr zu: mindestens 7,50 € statt 5 € pro Medikament, 15 € statt 10 € pro Krankenhaustag und je Verordnung bei Physiotherapie. Die Belastungsgrenze bleibt bei 2 % bzw. 1 % – sie wird also wichtiger. Alle Änderungen 2027 →

Vergleich & Online-Antrag

Beim Zusatzbeitrag sparen

Zuzahlungen sind bei allen Kassen gleich – der Zusatzbeitrag nicht. Im Rechner vergleichst du Beitrag und Leistungen der Kassen und stellst direkt den Antrag.

Hinweis: Der Vergleich und der Antrag sind kostenlos. Rechtliche Angaben findest du im Impressum, in der Datenschutzerklärung und in der Erstinformation.

Vergütungshinweis: Wir sind als Versicherungsmakler tätig und können eine Vergütung erhalten, wenn durch unsere Vermittlung ein Kassenbeitritt oder -wechsel zustande kommt. Diese wird von der aufnehmenden Krankenkasse getragen – für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Rankinghinweis: Die Reihenfolge der angezeigten Krankenkassen kann von der Höhe der Vergütung beeinflusst werden. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Krankenkassen.

Häufige Fragen

Fragen zur Zuzahlungsbefreiung

Wie hoch ist die Belastungsgrenze 2026?
2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen deines Haushalts zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 %. Vorher werden 7.119 € für einen Partner im Haushalt und 9.756 € je Kind abgezogen. Bei Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe sind es 135,12 € im Jahr, chronisch krank 67,56 €.
Wer gilt als chronisch krank?
Wer wegen derselben Krankheit seit mindestens einem Jahr mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wird und zusätzlich Pflegegrad 3 oder höher, einen Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 hat oder ohne dauerhafte Behandlung eine lebensbedrohliche Verschlechterung, eine geringere Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität droht. Die Ärztin oder der Arzt stellt dafür eine Bescheinigung aus. Für jüngere Jahrgänge können zusätzlich Beratungen zur Früherkennung nötig sein – frag deine Kasse.
Welche Kosten zählen zur Belastungsgrenze?
Die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente und Verbandmittel, Heilmittel wie Physiotherapie, Hilfsmittel, Krankenhaus, Reha, Fahrkosten, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe. Nicht dazu zählen Eigenanteile beim Zahnersatz, Brillen, rezeptfreie Mittel, Aufzahlungen über dem Festbetrag und private Leistungen.
Muss ich die Befreiung jedes Jahr neu beantragen?
Ja. Die Befreiung gilt bis zum Ende des Kalenderjahres. Im neuen Jahr sammelst du wieder Quittungen oder zahlst den Grenzbetrag vorab, wenn deine Kasse das anbietet.
Kann ich Zuzahlungen rückwirkend zurückbekommen?
Ja, auch für vergangene Jahre, wenn du die Grenze damals überschritten hast und die Quittungen noch hast. Ansprüche verjähren in der Regel nach vier Jahren. Frag deine Kasse, welche Nachweise sie braucht.
Was ändert sich 2027 bei den Zuzahlungen?
Die Zuzahlungen steigen um rund die Hälfte: Medikamente kosten mindestens 7,50 € und höchstens 15 €, der Krankenhaustag 15 €, Heilmittel 15 € je Verordnung plus 10 %. Die Belastungsgrenze von 2 % bzw. 1 % bleibt.
Spare ich bei einer anderen Krankenkasse Zuzahlungen?
Nein, Zuzahlungen und Belastungsgrenze sind bei allen Kassen gleich. Sparen kannst du beim Zusatzbeitrag – der unterscheidet sich je nach Kasse um mehr als 2 Prozentpunkte. Leistungen unterscheiden sich auch, vergleich beides.

Quellen: § 62 SGB V (Belastungsgrenze), § 61 SGB V (Zuzahlungen), Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 45 SGB I (Verjährung), Verbraucherzentrale: Zuzahlungen und Befreiung, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Zuzahlungen ab 2027). Stand: 4. November 2026.