2 % – für alle
Zusammen zahlt dein Haushalt im Kalenderjahr höchstens 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu. Gezählt werden die Einnahmen von dir und den Angehörigen, die mit dir zusammenleben – etwa Lohn, Rente oder Mieteinnahmen.
Für Rezepte, Physiotherapie, Krankenhaus und Hilfsmittel gibt es eine Obergrenze: 2 % der Bruttoeinnahmen deines Haushalts im Jahr, bei chronischen Krankheiten 1 %. Alles darüber bekommst du von deiner Krankenkasse zurück – du musst es nur beantragen. Ab 2027 steigen die Zuzahlungen, dann erreichen mehr Menschen die Grenze.
Zusammen zahlt dein Haushalt im Kalenderjahr höchstens 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu. Gezählt werden die Einnahmen von dir und den Angehörigen, die mit dir zusammenleben – etwa Lohn, Rente oder Mieteinnahmen.
Bist du wegen derselben Krankheit seit mindestens einem Jahr mindestens einmal im Quartal in ärztlicher Behandlung und gilt eine weitere Voraussetzung – etwa Pflegegrad 3, ein Grad der Behinderung ab 60 oder eine dauerhaft nötige Behandlung –, sinkt die Grenze auf 1 %. Das bescheinigt deine Ärztin oder dein Arzt.
Lebt dein Ehe- oder Lebenspartner mit dir zusammen, werden 2026 vorher 7.119 € abgezogen, für jedes Kind 9.756 €. Dadurch liegt die Grenze für Familien deutlich niedriger.
Dann zählt nur der Regelsatz: 2026 zahlst du höchstens 135,12 € im Jahr zu, bei chronischen Krankheiten 67,56 €. Das gilt für die ganze Bedarfsgemeinschaft.
Es zählen die gesetzlichen Zuzahlungen: Medikamente, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus, Reha, Fahrkosten, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe. Nicht dazu gehören der Eigenanteil beim Zahnersatz, Brillen, selbst gekaufte rezeptfreie Mittel, Mehrkosten über dem Festbetrag und private Leistungen.
Zuzahlungen, Belastungsgrenze und Freibeträge sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen grundsätzlich nichts zu, außer bei Fahrkosten.
Gib die Bruttoeinnahmen deines Haushalts im Jahr ein – alles zusammen, was du und dein Partner verdienen oder an Rente bekommt. Der Rechner zieht die Freibeträge ab und zeigt deine Grenze für 2026.
Anrechenbares Einkommen–
Deine Belastungsgrenze 2026–
Das sind im Monat etwa–
So holst du dir Geld zurück →Ohne Gewähr. Werte 2026: Freibetrag Partner 15 % der jährlichen Bezugsgröße (47.460 €) = 7.119 €, je Kind 9.756 € (Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG), Bürgergeld/Grundsicherung/Sozialhilfe: Regelbedarf 563 € × 12. Welche Einnahmen genau zählen und ob du als chronisch krank giltst, entscheidet deine Krankenkasse. Für 2027 ändern sich Bezugsgröße und Freibeträge.
1. Quittungen sammeln
2. Antrag bei deiner Krankenkasse
3. Geld zurück und befreit bis Jahresende
Tipp: Vorauszahlen oder später erstatten lassen
Ab 2027 zahlst du mehr zu: mindestens 7,50 € statt 5 € pro Medikament, 15 € statt 10 € pro Krankenhaustag und je Verordnung bei Physiotherapie. Die Belastungsgrenze bleibt bei 2 % bzw. 1 % – sie wird also wichtiger. Alle Änderungen 2027 →
Quellen: § 62 SGB V (Belastungsgrenze), § 61 SGB V (Zuzahlungen), Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 45 SGB I (Verjährung), Verbraucherzentrale: Zuzahlungen und Befreiung, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Zuzahlungen ab 2027). Stand: 4. November 2026.