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Krankenkasse wechseln als Rentner
Geht genauso einfach – und spart oft mehr, als du denkst.

Auch mit Rente kannst du deine Krankenkasse frei wechseln, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Papierkram mit der Rentenversicherung. Vom Zusatzbeitrag zahlst du auf die Rente die Hälfte, auf eine Betriebsrente den vollen Satz. Bei 1.500 € Rente und 500 € Betriebsrente macht die Wahl der Kasse rund 280 € im Jahr aus.

Das Wichtigste in Kürze

Krankenversicherung als Rentner

Wechseln geht wie immer

Als Rentner gelten dieselben Regeln wie für alle: Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft kannst du jederzeit wechseln, bei einer Beitragserhöhung früher. Die neue Kasse muss dich aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung, unabhängig von Alter und Vorerkrankungen. Kündigen musst du nicht selbst, das erledigt die neue Kasse.

Rentenversicherung erfährt es automatisch

Die Rentenversicherung zieht die Beiträge direkt von deiner Rente ab. Die neue Kasse meldet ihr den Wechsel, du musst dort nichts beantragen. Bekommst du eine Betriebsrente, sag zur Sicherheit auch der Stelle Bescheid, die sie auszahlt – etwa deinem früheren Arbeitgeber oder der Pensionskasse.

Beitrag aus der Rente

Auf die gesetzliche Rente zahlst du 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse – die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung zahlst du allein: 3,6 %, ohne Kinder 4,2 %.

Betriebsrente: voller Zusatzbeitrag

Auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge zahlst du den ganzen Beitrag allein – 14,6 % plus den vollen Zusatzbeitrag. Pflichtversicherte Rentner haben in der Krankenversicherung einen Freibetrag von 197,75 € im Monat (2026). Gerade hier wirkt eine günstige Kasse doppelt.

Pflichtversichert in der KVdR?

In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bist du, wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens 9/10 der Zeit gesetzlich versichert warst. Für jedes Kind werden drei Jahre angerechnet. Ob es passt, prüft die Krankenkasse, wenn du die Rente beantragst.

Freiwillig versichert als Rentner

Schaffst du die 9/10 nicht, bist du freiwillig gesetzlich versichert. Dann zählen für den Beitrag alle Einnahmen – auch Mieten oder Zinsen, und bei Betriebsrenten gilt kein Freibetrag. Zur Rente bekommst du einen Zuschuss von der Rentenversicherung. Wechseln kannst du genauso.

Kosten 2026

Was die Kasse für dich als Rentner ausmacht

Beispiel: 1.500 € gesetzliche Rente und 500 € Betriebsrente im Monat, pflichtversichert in der KVdR, mit Kindern. Dein Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung zusammen:

KasseIm MonatIm Jahr
Günstigste Kasse (Zusatzbeitrag 2,18 %)248,57 €2.982,84 €
Durchschnitt (Zusatzbeitrag 2,9 %)256,14 €3.073,68 €
Teuerste Kasse (Zusatzbeitrag 4,39 %)271,82 €3.261,84 €

Stand 2026. Rente: 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 %. Betriebsrente: 14,6 % plus voller Zusatzbeitrag auf den Teil über dem Freibetrag von 197,75 €, Pflege 3,6 % auf den ganzen Betrag. Zwischen günstigster und teuerster Kasse liegen hier rund 23 € im Monat – rund 280 € im Jahr. Ohne Kinder kommen in der Pflegeversicherung 0,6 Prozentpunkte dazu, unabhängig von der Kasse.

Vor dem Wechsel

Darauf solltest du als Rentner achten

Erhöhung kommt zwei Monate später an

Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, zieht die Rentenversicherung den neuen Satz erst ab dem übernächsten Monat ab. Dein Sonderkündigungsrecht richtet sich aber nach dem Datum der Erhöhung bei der Kasse – nicht nach dem späteren Abzug. Seit dem 30. Juli 2026 muss die Kasse dich über eine Erhöhung nicht mehr anschreiben – achte also selbst darauf.

Laufende Behandlungen und Genehmigungen

Ärzte, Krankenhaus und Rezepte laufen nach dem Wechsel ganz normal weiter. Genehmigungen deiner alten Kasse – etwa für Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel oder Fahrten zur Behandlung – prüft die neue Kasse aber neu. Steht so etwas gerade an, kläre es vor dem Wechsel mit der neuen Kasse.

Privat versichert im Alter?

Wer privat versichert ist, kommt ab 55 in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Kasse zurück – auch nicht mit Rentenbeginn. Für privat versicherte Rentner gibt es andere Wege, den Beitrag zu senken, etwa einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer.

Von der PKV zurück in die GKV →

Partner bei dir mitversichert?

Ab 2028 kostet die Familienversicherung des Ehe- oder Lebenspartners einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten – auf die gesetzliche Rente ab 1. Juli 2028. Kein Zuschlag, wenn dein Partner die Regelaltersgrenze erreicht hat oder eine andere Ausnahme gilt. Der Zuschlag ist bei allen Kassen gleich.

Alle Details in den News →
Kassen mit Online-Antrag

Krankenkasse als Rentner wählen

Sortiert nach Zusatzbeitrag. Wähle dein Bundesland, Regionalkassen nehmen dich nur auf, wenn du dort wohnst. „Antrag“ öffnet den Online-Antrag unseres Partners VGK24 weiter unten auf dieser Seite, die Kasse ist schon ausgewählt. Im Antrag gibst du bei „Aktuell gesetzlich versichert?“ „Ja“ und deine bisherige Kasse an.

KrankenkasseZusatzbeitragGesamtbeitragWählbarOnline-Antrag
BKK firmus 2,18 % 16,78 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt Antrag →
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2,47 % 17,07 % Rheinland-Pfalz, Saarland Antrag →
BKK Faber-Castell & Partner 2,48 % 17,08 % Bayern Antrag →
hkk 2,59 % 17,19 % bundesweit Antrag →
Audi BKK 2,60 % 17,20 % bundesweit Antrag →
AOK Bayern 2,69 % 17,29 % Bayern Antrag →
Techniker Krankenkasse (TK) 2,69 % 17,29 % bundesweit Antrag →
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 2,79 % 17,39 % Baden-Württemberg Antrag →
AOK Sachsen-Anhalt 2,89 % 17,49 % Sachsen-Anhalt Antrag →
HEK 2,89 % 17,49 % bundesweit Antrag →
AOK Hessen 2,98 % 17,58 % Hessen Antrag →
AOK Niedersachsen 2,98 % 17,58 % Niedersachsen Antrag →
AOK Baden-Württemberg 2,99 % 17,59 % Baden-Württemberg Antrag →
AOK NordWest 2,99 % 17,59 % Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein Antrag →
BKK Freudenberg 2,99 % 17,59 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen Antrag →
AOK PLUS 3,10 % 17,70 % Sachsen, Thüringen Antrag →
DAK-Gesundheit 3,20 % 17,80 % bundesweit Antrag →
AOK Bremen/Bremerhaven 3,29 % 17,89 % Bremen Antrag →
AOK Rheinland/Hamburg 3,29 % 17,89 % Hamburg, Nordrhein-Westfalen Antrag →
BARMER 3,29 % 17,89 % bundesweit Antrag →
Salus BKK 3,29 % 17,89 % bundesweit Antrag →
BKK EUREGIO 3,39 % 17,99 % Hamburg, Nordrhein-Westfalen Antrag →
IKK gesund plus 3,39 % 17,99 % bundesweit Antrag →
BKK Gildemeister Seidensticker 3,40 % 18,00 % bundesweit Antrag →
BKK Herkules 3,48 % 18,08 % Bayern, Hessen, Niedersachsen Antrag →
R+V BKK 3,49 % 18,09 % bundesweit Antrag →
AOK Nordost 3,50 % 18,10 % Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Antrag →
BKK mkk 3,50 % 18,10 % bundesweit Antrag →
novitas bkk 3,60 % 18,20 % bundesweit Antrag →
BAHN-BKK 3,65 % 18,25 % bundesweit Antrag →
SKD BKK 3,65 % 18,25 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein Antrag →
BIG direkt gesund 3,69 % 18,29 % bundesweit Antrag →
Pronova BKK 3,70 % 18,30 % bundesweit Antrag →
KKH 3,78 % 18,38 % bundesweit Antrag →
Bergische Krankenkasse 3,79 % 18,39 % Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen Antrag →
BKK ProVita 3,79 % 18,39 % bundesweit Antrag →
vivida bkk 3,79 % 18,39 % bundesweit Antrag →
SBK 3,80 % 18,40 % bundesweit Antrag →
IKK classic 3,85 % 18,45 % bundesweit Antrag →
mhplus BKK 3,86 % 18,46 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen Antrag →
IKK Südwest 3,87 % 18,47 % Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Antrag →
BKK Mobil 3,89 % 18,49 % bundesweit Antrag →
BKK VerbundPlus 3,89 % 18,49 % bundesweit Antrag →
BKK melitta hmr 3,90 % 18,50 % Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Antrag →
BKK Pfalz 3,90 % 18,50 % bundesweit Antrag →
Heimat Krankenkasse 3,90 % 18,50 % bundesweit Antrag →
SECURVITA BKK 3,90 % 18,50 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Antrag →
energie-BKK 3,98 % 18,58 % bundesweit Antrag →
BKK Wirtschaft & Finanzen 3,99 % 18,59 % Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen Antrag →
VIACTIV Krankenkasse 4,19 % 18,79 % bundesweit Antrag →
IKK – Die Innovationskasse 4,30 % 18,90 % bundesweit Antrag →
Knappschaft 4,30 % 18,90 % bundesweit Antrag →
BKK24 4,39 % 18,99 % bundesweit Antrag →

Zusatzbeitrag 2026 laut Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, abgerufen am 01.11.2026. Aufgeführt sind die 53 Kassen, die wir über unseren Partner VGK24 vermitteln (von 71 frei wählbaren Kassen) – sortiert nach Zusatzbeitrag, nicht nach Vergütung. Alle Kassen findest du in der Gesamtliste. Leistungen unterscheiden sich – vergleich Beitrag und Leistungen, bevor du dich entscheidest.

Online-Antrag & Vergleich

Lieber erst vergleichen?

Im Rechner vergleichst du Beitrag und Leistungen der Kassen. Hast du oben eine Kasse gewählt, erscheint hier ihr Online-Antrag.

Hinweis: Der Vergleich und der Antrag sind kostenlos. Rechtliche Angaben findest du im Impressum, in der Datenschutzerklärung und in der Erstinformation.

Vergütungshinweis: Wir sind als Versicherungsmakler tätig und können eine Vergütung erhalten, wenn durch unsere Vermittlung ein Kassenbeitritt oder -wechsel zustande kommt. Diese wird von der aufnehmenden Krankenkasse getragen – für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Rankinghinweis: Die Reihenfolge der angezeigten Krankenkassen kann von der Höhe der Vergütung beeinflusst werden. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Krankenkassen.

Häufige Fragen

Fragen zum Krankenkassenwechsel als Rentner

Können Rentner die Krankenkasse wechseln?
Ja, genauso wie alle anderen gesetzlich Versicherten. Nach zwölf Monaten bei deiner Kasse kannst du jederzeit wechseln, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags auch früher. Die neue Kasse darf dich wegen Alter oder Krankheit nicht ablehnen.
Muss ich der Rentenversicherung Bescheid sagen?
Nein. Die neue Krankenkasse meldet den Wechsel, und die Rentenversicherung zieht ab dann den Beitrag für die neue Kasse ab. Bei einer Betriebsrente solltest du zur Sicherheit auch der auszahlenden Stelle die neue Kasse mitteilen.
Was zahle ich als Rentner für die Krankenversicherung?
Auf die gesetzliche Rente 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, dazu 3,6 % Pflegeversicherung (ohne Kinder 4,2 %). Auf Betriebsrenten zahlst du 14,6 % plus den vollen Zusatzbeitrag – als Pflichtversicherter erst auf den Teil über 197,75 € im Monat (2026).
Lohnt sich der Wechsel für Rentner?
Oft ja. Bei 1.500 € Rente und 500 € Betriebsrente liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse rund 280 € im Jahr. Wie viel du sparst, hängt von deiner bisherigen Kasse ab. Vergleich auch die Leistungen, die für dich wichtig sind.
Meine Kasse erhöht den Beitrag – was gilt für Rentner?
Du hast ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den höheren Zusatzbeitrag erstmals erhebt. Von der Rente wird der neue Satz erst zwei Monate später abgezogen – warte also nicht auf den Abzug, sonst ist die Frist vorbei.
Bin ich in der Krankenversicherung der Rentner?
Wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens 9/10 der Zeit gesetzlich versichert warst – pflicht-, freiwillig oder familienversichert. Pro Kind werden drei Jahre angerechnet. Das prüft die Krankenkasse, wenn du die Rente beantragst. Sonst bist du freiwillig versichert und zahlst auf alle Einnahmen.
Verliere ich beim Wechsel Leistungen?
Die gesetzlichen Leistungen sind bei allen Kassen gleich. Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen wie Vorsorge, Zahnreinigung oder Bonusprogrammen. Laufende Genehmigungen, etwa für Hilfsmittel, prüft die neue Kasse neu – kläre das vorher, wenn gerade etwas ansteht.
Was kostet eure Hilfe?
Für dich nichts. Liste, Vergleich und Antrag sind kostenlos. Kommt eine Mitgliedschaft über uns zustande, bekommen wir eine Vergütung von der Krankenkasse – nicht von dir.