Krankenkasse günstiger EN

Private Krankenversicherung & Zusatzschutz

Privat versichert oder Zusatzschutz gesucht?
Auch da kennen wir uns aus.

Ob Zahnzusatz, Wechsel in die private Krankenversicherung oder ein zu hoher PKV-Beitrag: Schick uns kurz dein Anliegen – wir melden uns persönlich und sagen dir ehrlich, was zu dir passt. Auch dann, wenn das die gesetzliche Kasse ist.

Jan OrtgiesVersicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Drei Themen

Wobei wir dir helfen können

Die gesetzliche Kasse ist für die meisten die richtige Wahl. Für alles, was darüber hinausgeht, findest du hier einen Ansprechpartner.

  1. Zusatzversicherung zur gesetzlichen Kasse

    Zahnersatz, Zahnreinigung, Brille oder Krankenhaus mit Einzelzimmer: Hier zahlt die gesetzliche Kasse oft nur einen Teil oder gar nichts. Eine private Zusatzversicherung schließt gezielt die Lücken, die dir wichtig sind – du bleibst gesetzlich versichert.

  2. Wechsel in die private Krankenversicherung

    Möglich für Selbstständige, Beamte und Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026 sind das 77.400 € brutto im Jahr (§ 6 SGB V). Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von Alter, Gesundheit, Familie und Lebensplanung ab.

  3. Schon privat versichert – Beitrag zu hoch?

    Du hast das Recht, innerhalb deiner Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Erworbene Rechte und deine Alterungsrückstellung werden angerechnet (§ 204 VVG). Wir prüfen mit dir, welche Tarife infrage kommen.

Ehrlich gesagt: Die PKV ist nicht automatisch günstiger

Für junge, gesunde Menschen ist die private Krankenversicherung oft günstiger als die gesetzliche. Ihre Beiträge richten sich aber nicht nach dem Einkommen, sondern nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand – und sie können über die Jahre deutlich steigen. Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen sind nicht kostenlos mitversichert. Und der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist ab 55 in der Regel versperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V). Zu einer guten Beratung gehört deshalb auch die Frage, ob du in der gesetzlichen Kasse besser aufgehoben bist.

So läuft's

In drei Schritten zur Einschätzung

1

Anfrage senden

Drei kurze Fragen – dauert etwa zwei Minuten. Angaben zu deiner Gesundheit brauchen wir dafür nicht.

2

Wir melden uns persönlich

Per Telefon oder E-Mail, wie es dir lieber ist. Wir klären deine Situation und was dir wichtig ist.

3

Du entscheidest in Ruhe

Du bekommst eine ehrliche Einschätzung und, wenn es passt, Angebote zum Vergleich. Die Entscheidung liegt bei dir.

Deine Anfrage

Worum geht es dir?

Unverbindlich und kostenlos. Wir melden uns persönlich bei dir.

Schritt 1 von 3

Worum geht es?
Deine Situation

Bitte schreib hier keine Angaben zu Erkrankungen oder Behandlungen – das besprechen wir persönlich.

So erreichen wir dich

Vergütungshinweis: Als Versicherungsmakler erhalten wir bei der Vermittlung einer privaten Kranken- oder Zusatzversicherung eine Vergütung vom Versicherer (Courtage), die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Für Leistungen, für die keine Courtage gezahlt wird – etwa eine reine Tarifwechsel-Beratung –, kann ein Honorar anfallen. Das besprechen wir vorher mit dir; ohne deine ausdrückliche Zustimmung entstehen dir keine Kosten.

Häufige Fragen

Fragen zu PKV und Zusatzschutz

Kann ich als gesetzlich Versicherter eine private Zusatzversicherung abschließen?
Ja. Zusatzversicherungen schließt du bei einem privaten Versicherer ab – egal, bei welcher gesetzlichen Kasse du bist. Wechselst du die Kasse, bleibt die Zusatzversicherung bestehen. Beim Abschluss werden meist Gesundheitsfragen gestellt, und für manche Leistungen gelten Wartezeiten.
Wer darf in die private Krankenversicherung?
Selbstständige und Freiberufler, Beamte (meist ergänzend zur Beihilfe) sowie Angestellte, deren regelmäßiges Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und voraussichtlich auch über der Grenze des Folgejahres liegen wird – 2026 sind das 77.400 € im Jahr bzw. 6.450 € im Monat (§ 6 SGB V). Auch Studierende können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Kann ich später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn du als Angestellter wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällst. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Entscheidung für die private Krankenversicherung sollte deshalb gut überlegt sein.
Mein PKV-Beitrag ist stark gestiegen – was kann ich tun?
Ein Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer ist im fortgeschrittenen Alter oft ungünstig, weil die Alterungsrückstellung nur teilweise mitgenommen werden kann. Meist lohnt sich zuerst der Blick in die eigene Versicherung: Nach § 204 VVG darfst du in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln, deine Alterungsrückstellung wird dabei angerechnet. Möglich sind auch ein höherer Selbstbehalt oder der Verzicht auf einzelne Leistungen. Was davon zu dir passt, klären wir gemeinsam.
Was kostet die Beratung?
Deine Anfrage und das erste Gespräch sind kostenlos und unverbindlich. Vermitteln wir dir eine Versicherung, erhalten wir eine Vergütung vom Versicherer. Fällt ausnahmsweise ein Honorar an – etwa bei einer reinen Tarifwechsel-Beratung –, sagen wir dir das vorher. Ohne deine ausdrückliche Zustimmung entstehen dir keine Kosten.
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