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Status, Bundesland und Einkommen – dauert unter einer Minute.
Vergleiche Beiträge und Leistungen gesetzlicher Krankenkassen und prüfe, wie viel du sparen kannst – bis zu 600 € im Jahr.*
Der Vergleich und eine eventuelle Beratung sind für dich vollständig kostenfrei. Eine Vergütung erhalten wir ausschließlich dann, wenn es zu einem Krankenkassenwechsel kommt – und zwar von der aufnehmenden Krankenkasse, nicht von dir. Es entstehen dir keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen.
Du musst deine alte Krankenkasse nicht selbst kündigen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung komplett. Deinem Arbeitgeber teilst du nur kurz mit, zu welcher Kasse du wechselst – die Mitgliedsbescheinigung übermittelt die neue Kasse ihm dann elektronisch.
Der gesamte Wechsel läuft online. Kein Amt, kein Fax, kein Wartezimmer. Der Beitrittsantrag ist in wenigen Minuten online gestellt.
Alle bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Betriebliche Kassen können auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein.
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen deutschlandweit – darunter alle großen Anbieter.
Eine Auswahl großer Kassen. Nicht jede Kasse ist überall wählbar – die AOKs und viele Betriebskrankenkassen sind regional. Welche du wählen kannst, hängt von deinem Wohn- oder Arbeitsort ab.
Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich durch ihren Zusatzbeitrag. Je nach Einkommen kann der Unterschied zwischen der günstigsten und teuersten Kasse mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen.
Ein Vergleich lohnt sich besonders wenn deine Kasse den Beitrag erhöht hat, du seit Jahren nicht gewechselt hast, oder dir bestimmte Zusatzleistungen wichtig sind.
Arbeitnehmer-Ersparnis (50 % des Beitragsunterschieds). Die Spanne zwischen günstigster und teuerster Kasse beträgt 2026 rund 2,2 Prozentpunkte (2,18 % bis 4,39 %, Quelle: Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands). Nicht jede Kasse ist in jedem Bundesland wählbar – unter den bundesweit wählbaren Kassen sind es rund 1,9 Prozentpunkte. Tatsächliche Ersparnis abhängig von Einkommen und gewählter Kasse.
Seit dem 30. Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren – die Frist für das Sonderkündigungsrecht läuft trotzdem. Mit dem Kassenwecker bekommst du eine E-Mail, sobald sich Zusatzbeitrag oder Leistungen deiner Kasse ändern.
Kostenlos und jederzeit abbestellbar. Die Anmeldung läuft über die Seite unseres Vergleichspartners VGK24.
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Beiträge, Zusatzbeiträge und Leistungen auf einen Blick prüfen.
Wähle deine Wunschleistungen und sortiere das Ergebnis entsprechend.
Alles läuft online. Die neue Kasse kündigt für dich; deinem Arbeitgeber teilst du die neue Kasse kurz mit.
Auch da kennen wir uns aus: Zahnzusatz, Wechsel in die private Krankenversicherung oder ein zu hoher PKV-Beitrag. Schick uns kurz dein Anliegen – wir melden uns persönlich und sagen dir ehrlich, was zu dir passt.
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